Zürcher Spitäler: Wo die Fallkosten klar stiegen – und wo sie sanken

Die Kosten der stationären Spitalbehandlungen sind im Kanton Zürich insgesamt stabil geblieben. Allerdings: Die Entwicklung verlief sehr unterschiedlich.

, 15. Juli 2016 um 08:39
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Der Kanton Zürich veröffentlicht jährlich einen Kostenvergleich der stationären Spitalbehandlungen. Dabei werden die Akutspitäler nach einer einheitlichen Methodik verglichen. Der neue Fallkostenvergleich erfasst 17 Spitäler, die im letzten Jahr mindestens 200 akutsomatische Patienten behandelt haben.
Heraus kam: Bereinigt nach Schweregrad blieben die Fallkosten der erfassten Spitäler im Durchschnitt konstant. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr betrug weniger als +0,3 Prozent.
Klar wird aber auch: Seit dem Start der neuen Spitalfinanzierung 2012 haben sich die Kosten je Spital sehr unterschiedlich entwickelt. Teils gab es deutliche Steigerungen, teils klare Senkungen. 
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Veränderung der Fallkosten in Zürcher Spitälern, 2012–2015 (Quelle/Grafik: GD Kt. ZH)
Zu den Zürcher Spitälern, welche die Fallkosten seit 2012 deutlich reduzierten, gehört einerseits das Paracelsus-Spital, also ein eher kleines Haus, doch andererseits auch das See-Spital mit den Standorten Horgen und Kilchberg. Der Anstieg wiederum war am drastischsten in den Spitälern von Uster, Schlieren und Bülach, im Kantonsspital Winterthur sowie insbesondere bei der Schulthess-Klinik.
Allerdings erklären sich diese Veränderungen teilweise aus Änderungen im SwissDRG-System, oder aber aus Veränderungen in der Patientenstruktur der Spitäler, schreibt die Zürcher Gesundheitsdirektion in der Mitteilung dazu. Mit anderen Worten: Da lassen sich nur begrenzt Aussagen zur Entwicklung der Wirtschaftlichkeit machen.
Dennoch erkennt die Gesundheitsdirektion in den neuen Fallkosten-Daten eine Legitimation des jüngsten Tarifabschlusses: Dieser sei angesichts der stabilen Entwicklung des letzten Jahres «nachvollziehbar», so die Gesundheitsdirektion.

In der Mitte – oder zu tief?

Bekanntlich einigten sich die Zürcher Spitäler und die Versicherer im März auf einen Tarif von 9'650 Franken für Spitäler mit Notfallstation sowie 9'450 Franken für Spitäler ohne Notfall; die Vereinbarung soll bis 2018 gelten. Der Satz von 9'650 Franken liege in der Mitte der Spannbreite der Kosten der einzelnen Spitäler, wie sie im neuen Fallkostenvergleich ausgewiesen werden, stellt nun die Gesundheitsdirektion fest.
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Fallkostenvergleich Kanton Zürich 2015, Vollkosten inkl. Investitionskosten (Grafik: GD Kt. ZH)
Anders wird die Sache allerdings auf der Gegenseite gedeutet. Der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK, der damals den Tarifabschluss eher zähneknirschend akzeptierte, sieht sich darin bestätigt, dass der Massstab allzu streng sei. Denn der Fallkostenvergleich 2015 zeige, dass mit der damaligen Basisfallpauschale von 9'540 Franken lediglich 5 der 17 erfassten Spitäler kostendeckend arbeiten konnten. Vor allem: Damit seien lediglich 16 Prozent der behandelten Patienten abgedeckt worden.
Die durchschnittliche Fallschwere aller Zürcher Spitäler liege klar über dem Schweizer Schnitt, so der VZK: «Dies unterstreicht die wichtige Rolle der Zürcher Spitäler in der Behandlung von komplexen Fällen.» Um gleich lange Spiesse zu erhalten, sei ein nationaler Benchmark nötig.
«Die Spitäler verbessern laufend die Prozessqualität und koordinieren ihre Leistungen», sagt der Geschäftsleiter des Verbands Zürcher Krankenhäuser, Daniel Kalberer. «Zusammen mit der Politik wollen wir den Mitteleinsatz optimieren. Dazu gehört ein gut funktionierendes Benchmarksystem auf nationaler Ebene.»
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