Uri will kein Geld mehr fürs EPD ausgeben

Das Interesse am Elektronischen Patientendossier sei sehr gering, meint der Regierungsrat. Und der Bund solle erst die nötige Klarheit schaffen.

, 28. März 2025 um 15:25
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Bild: Medinside (KI mit Midjourney & ChatGPT)
Der Regierungsrat des Kantons Uri will das elektronische Patientendossiers nicht weiter vorantreiben: Vielmehr soll zuerst die Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier abgewartet werden.
Die Nachfrage nach dem EPD im Kanton sei bislang «sehr gering» gewesen, erklärt die Urner Regierung ihren Entscheid, «weshalb der Bedarf für eine aktive Unterstützung derzeit nicht gegeben ist. Zudem stehen viele Gesundheitsfachpersonen und Institutionen dem EPD in seiner aktuellen Form kritisch gegenüber.»
Auch die angespannte Finanzlage habe zu diesem Entscheid geführt: «Angesichts der bestehenden Sparvorgaben sollen derzeit keine zusätzlichen Mittel in die Einführung des EPD investiert werden», findet die Kantonsregierung.
Im Hintergrund steht, dass der Bundesrat einen weiteren Anlauf beim EPD plant – respektive eine umfassende Revision des entsprechenden Gesetzes. Dies als Reaktion auf diverse Technik- und Akzeptanzprobleme der bisherigen Versuche.
Statt acht Plattformen von acht Stammgemeinschaften soll es dereinst eine einheitliche EPD-Plattform geben, zur Verfügung gestellt durch den Bund. Dadurch dürfte der Datenaustausch reibungsloser verlaufen – und womöglich kommt das Ganze auch günstiger, hofft der Bundesrat.
Die entsprechende technische Infrastruktur wird per Ausschreibung beschafft. Im neuen Konzept wird…
  • der Bund zuständig sein für die Beschaffung der zentralen technischen Infrastruktur und für deren Weiterentwicklung.
  • Die Kantone sollen den Betrieb mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherstellen.
  • Die Stammgemeinschaften bieten das EPD wie bisher in ihrem Verantwortungsgebiet an: Sie beraten und unterstützen die Patienten sowie die Leistungserbringer beim Anschluss an das EPD.
Die neue Gesetzes-Variante sieht auch vor, dass das EPD flächendeckend(er) eingesetzt werden muss. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen werden auch die ambulanten Leistungserbringer das EPD anzuwenden haben: Das gilt für Arztpraxen, Apotheker, Physiotherapeutinnen und Chiropraktoren.
Andererseits erhalten alle, die in der Schweiz wohnen und kranken- oder militärversichert sind, automatisch ein EPD. Wer das nicht will, kann Widerspruch gegen die Eröffnung des EPD einlegen («Opt-Out»). Für den Zugang zum EPD soll die staatliche E-ID genutzt werden.
Dies der Rahmen, in dem das Digital-Patientendossier derzeit nochmals aufgegleist wird. Die Änderungen werden frühestens 2028 in Kraft treten. Der Urner Regierungsrat erachtet es deshalb als sinnvoll, die Entwicklungen auf Bundesebene abzuwarten, bevor weitere Schritte auf kantonaler Ebene eingeleitet werden.
Allerdings kann die Urner Bevölkerung weiterhin ein EPD eröffnen – über die Webseite der Stammgemeinschaft Post Sanela Health.
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