Arzt aus Klingnau muss seine Praxis definitiv auflösen

Alle Beschwerden haben nichts genützt: Ein vorbestrafter 84-jährige Arzt aus Klingnau (AG) muss seine Praxis innert 60 Tagen schliessen.

, 17. April 2019 um 07:47
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Jetzt ist es definitiv: Der verurteilte Internist Hareshchandra Shah (84) darf keine ärztliche Tätigkeit mehr im Kanton Aargau ausüben. Seine Praxis in Klingnau (AG) muss er in den kommenden 60 Tagen aufgeben. Das bestätigte nun auch das Bundesgericht in Lausanne.
Das ist ein krasser, aber kein einzigartiger Fall in der Schweiz. In den letzten fünf Jahren erhielten in der Schweiz rund 20 Ärzte ein Berufsverbot.

In Deutschland die Behörden betrogen


Der Fall von Shah zog sich bereits über mehrere Jahre hinweg. Seine Praxis in Klingnau hatte er 2008 mit 73 Jahren eröffnet. Zuvor war er in Deutschland tätig. Allerdings war er dort laut Recherchen der «Aargauer Zeitung» mehrfach vorbestraft und sass auch schon im Gefängnis. 
Der Arzt hatte unter anderem einen Einbruch in seine Praxis vorgetäuscht und Rechnungen gefälscht. Der Versicherung meldete er, dass ihm teure medizinischen Gerätschaften gestohlen worden seien. Auch mehrere Einbrüche in seinem Wohnhaus meldete er der Polizei und gab vor, dass ihm teure Bilder gestohlen worden seien.

Kanton Aargau wusste von nichts


Zudem legten ihm die Behörden in Deutschland mehrere Fälle von Steuerhinterziehung zur Last. Doch das Aargauer Gesundheitsdepartement, das Shah vor elf Jahren die Bewilligung als Arzt erteilte, wusste nichts von all diesen Vergehen.
Erst 2014 wurde das Aargauer Gesundheitsdepartement auf den Arzt aufmerksam und büsste ihn mit 3000 Franken, weil er illegal Medikamente verkaufte und seiner Fortbildungspflicht nicht nachgekommen war. 2016 wurde er vom Bezirksgericht Zurzach zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Mit Dormicum Geschäfte gemacht


Unter anderem konnte ihm nachgewiesen werden, dass er 4500 Tabletten des Betäubungsmittels Dormicum sowie mehrere Packungen Rohypnol verkauft hatte.  Das Gericht ging damals davon aus, dass Shah die Betäubungsmittel «aus rein egoistischen Gründen und aus Gier» verkaufte, um seine Rente aufzubessern. 
Eigentlich hätte der Arzt als Folge dieser Verurteilung schon seit anderthalb Jahren nicht mehr praktizieren dürfen. Denn schon damals entzog ihm das Aargauer Gesundheitsdepartement die Berufsausübungsbewilligung. Medinside berichtete.

Patienten können Krankengeschichte fordern


Diesen Entscheid akzeptierte der Arzt aber nicht. Er wehrte sich bis vor Bundesgericht. Doch nun hat Hareshchandra Shah auch vor dieser letzten Instanz verloren. Seine Patientinnen und Patienten muss er darüber informieren, wie sie ihre Krankengeschichten beziehen können.
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