Ein Internist und Kardiologe im Kanton Solothurn erteilt Geimpften quasi eine Maskendispens in seiner Arztpraxis. Nur Patienten, die noch nicht oder nur einmal geimpft sind, müssen die Maske während der ganzen Untersuchung anbehalten, wie der regionale TV-Sender «Tele M1» berichtet.
Alle Mitarbeitenden der Praxis seien vollständig geimpft. Sie müssten nur eine Maske tragen, wenn sie mit ungeimpften Patienten die geltenden Abstanzregeln nicht einhalten könnten, wird der Arzt im Fernsehbericht zitiert.
Beibehalten der Maskenpflicht weiterhin sinnvoll
Gemäss geltender Bundesgesetzgebung besteht eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, unabhängig vom Impfstatus, teilt der Solothurner Kantonsarzt gegenüber dem TV-Sender mit. Aufgrund der besonderen Situation in einer Arztpraxis sei das Beibehalten der generellen Maskenpflicht weiterhin sinnvoll.
Seit rund einem Monat gibt es im Arbeitsbereich keine generelle Maskenpflicht mehr. Diese gilt nur
für Arbeitnehmende in öffentlich zugängliche Innenbereichen. Ansonsten kann der Arbeitgeber entscheiden. Maskenpflicht gilt auch generell im öffentlichen Verkehr und im Innenbereich in öffentlich zugänglichen Bereichen. Erwähnt werden hier auch Arztpraxen. Ob dieser Arzt mit seinem Entscheid bei allen auf Zustimmung stösst, darf bezweifelt werden.