Der Ständerat hat am Donnerstag in der Wintersession weiter über die Kostensteuerung im Gesundheitswesen debattiert. Dabei lehnt er einen Vorschlag des Bundesrats im Zusammenhang mit dem ersten Kostendämpfungspaket ab. Dieser hätte verlangt, dass ein «gerechtfertigtes Wachstum» im Gesundheitswesen festgelegt wird. Die Tarifpartner wären gezwungen gewesen, die Kostenentwicklung entsprechend zu korrigieren.
Der Artikel 47c in der Änderung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sah konkret vor, dass Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer bei den Tarifverhandlungen Massnahmen zur Steuerung der Kosten vereinbaren: etwa Tarifkürzungen, degressive Tarife oder Rückvergütungen. Basis für die Berechnung wäre eine im Voraus festgelegte Kostenentwicklung gewesen. Kurz: Ärzte erhalten weniger Geld, falls sie das im Voraus festgelegte Kostendach nicht einhalten.
Ärzte und Spitäler wehrten sich im Vorfeld gegen diesen Vorschlag im Kostendämpfungsprogramm: Sie befürchten ein Globalbudget durch die Hintertür, warnten vor Rationierung und längeren Wartezeiten für die Patienten. Die Massnahme hätte eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung zur Folge gehabt, wurde argumentiert. Diese Instrumente der Kostensteuerung hätte unterschiedslos alle Leistungen getroffen und zu einer Einschränkung der medizinischen Versorgung geführt. Auch der Nationalrat hat den Artikel bereits aus dem Massnahmenpaket gestrichen.