Frauenärztin schuldet Krankenkassen noch immer hohe Summe

Eine früher in der Schweiz tätige Gynäkologin hat erst einen Teil der mehreren Hunderttausend Franken Rückforderung an die Krankenkassen zurückbezahlt.

, 22. Februar 2016 um 07:00
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Insgesamt 700’000 Franken muss eine früher in Baden und Wettingen tätige Frauenärztin an 38 Krankenkassen zahlen. Dies entschied ein Gericht vor fünf Jahren.
Die Gynäkologin verursachte zu hohe Gesundheitskosten und war deshalb «wirtschaftlich» auffällig geworden. Fünf Jahre nach dem Urteil ist der Fall noch nicht abgeschlossen.

Mehr als 30 Prozent über dem Schnitt

«Sie hat einen Anteil der 700'000 Franken zurückbezahlt», sagte Santésuisse-Mediensprecher Christophe Kämpf der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Wie hoch dieser Anteil ist, kann er wegen des Persönlichkeitsschutzes nicht mitteilen.
Ärzte, deren Kosten diejenigen vergleichbarer Kollegen im selben Kanton um mehr als 30 Prozent übertreffen, gelten als «statistisch auffällig». Diese Fälle werden dann näher abgeklärt.

Als Verlust abbuchen

Kämpf bestätigt zudem: «Unser Inkassobüro versucht, das Geld in Österreich einzutreiben, da sie auch dort betrieben wird.» 
Gelingt es Santésuisse nicht, die ganze Summe zurückzuerhalten, müssen die Krankenversicherungen den Betrag als Verlust abbuchen.
Die Frauenärztin arbeitete zwischen 1998 und 2009 am damaligen Institut für moderne Heilkunde (IMH) in Baden. Danach praktizierte die Österreicherin selbständig in Wettingen an der Centerpassage. 2008 schlossen die Behörden die Praxis. Die Ärztin hatte gegen die Berufspflicht verstossen.
Im Juli 2002 war sie zudem Belegärztin in der Villa im Park in Rothrist. Inzwischen arbeitete die heute 64-jährige Frauenärztin unter anderem am Zwieseler Krankenhaus in Österreich und in einem Privatspital in Afghanistan.
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