Die Berner Gerichtsbehörden haben entschieden, bei Freitodbegleitungen künftig gleich vorzugehen wie andere Kantone. Neu reicht ein Gerichtsmediziner aus, der den Tod bescheinigt. Dies
meldet die «Berner Zeitung» am Mittwoch.Die Praxis war bislang so, dass bei organisierten Suiziden zusätzlich zum Gerichtsmediziner ein zweiter Arzt (Haus- oder Notfallarzt) aufgeboten werden musste.
Ärzte und Exit erleichtert
Angehörige mussten mitunter mehrere Stunden ausharren, bis alle Formalitäten erledigt waren. Und Berner Ärzte ärgerten sich darüber, dass sie notfallmässig ans Bett der Verstorbenen gerufen wurden, nur um auf einem Formular deren Tod zu bescheinigen.
Auch die Sterbehilfeorganisation Exit ist erleichtert. Deren Mitarbeiter kritisierten laut Bericht schon mehrmals das komplizierte Verfahren im Kanton Bern.