Freie Spitalwahl: Gericht gibt Privatkliniken Recht

Das Bundesgericht bestätigt die freie Spitalwahl für Waadtländer Patienten, die sich in einem Privatspital im Kanton Genf behandeln lassen wollen.

, 2. März 2017 um 09:29
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Seit ein paar Jahren streiten sich drei Genfer Privatkliniken mit dem Kanton Waadt. Dieser will gewisse Kosten für Patienten nicht übernehmen, die sich beispielsweise in der Privatklinik Grangettes behandeln lassen.
Der Streit gelangte schliesslich bis ans Bundesgericht. Konkret ging es um 400’000 Franken, die der Kanton Waadt nicht bezahlen wollte – weitere Beträge dürften folgen.

Privatklinik-Verband: «Grosse Erleichterung»

Nun haben die Richter in Lausanne den Kanton dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Der Beitrag des Wohnkantons müsse unabhängig vom gewählten Spital des Patienten geleistet werden. So sehe es das KVG vor.
Bundesgerichtsentscheid: 9C_151/2016 (auf französisch) 
«Der Entscheid bringt schweizweit grosse Erleichterung für die Patienten, die ein ausserkantonales Spital für ihre Behandlung auswählen», heisst es in einer Mitteilung des Verbandes der Genfer Privatkliniken.

«Wir wollen weiter vordringen»

Verbandspräsident Gilles Rufenacht spricht gegenüber der Tageszeitung «24heures» von einem «Durchbruch». Dieser bestätige die freie Spitalwahl für den Patienten. Es ist ein «Etappensieg», der laut dem Direktor der Klinik Grangettes die Voraussetzung für weiteres Vordringen schafft.  
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