Stüber leitet seit 2008 die Klinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie (KAS), und die ihm dort unterstellten Ärzte mussten die Vollmacht über die Verwendung aller privatärztlichen Einnahmen an ihn abtreten.
Respektive: Sie traten ihm diese Kompetenz vielleicht auch einvernehmlich ab. Das ist die Frage.
Laut dem Spitalreglement jedenfalls befinden die Kaderärzte «im Konsens über die Verteilung» der Klinikeinnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit. In der KAS aber liess Frank Stüber alle Vertragsärzte einen Passus unterschreiben, durch den sie ihm ihre Entscheidungsbefugnisse abtraten.
Staatsanwaltschaft fand «keine Anhaltspunkte»
Die Insel-Gruppe stellte sich gegenüber der Wochenzeitschrift auf den Punkt, dass das Reglement dadurch nicht verletzt werde: «Dieser Vertrag wurde von Prof. Stüber im Konsens mit seinen Vertragsärzten vereinbart.»
Ganz neu sind diese Differenzen nicht. Bereits im Februar letzten Jahres hatte eine entlassene Narkoseärztin des KAS exakt diese
Vorwürfe gegenüber dem Berner Gesundheitsminister Philippe Perrenoud (SP) vorgebracht: Stüber verwalte den Geldfonds entgegen dem internen Reglement eigenmächtig und willkürlich. Die Gesundheitsdirektion leitete die Sache der Staatsanwaltschaft weiter, denn immerhin stand, als Möglichkeit, der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung im Raum.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lieferten jedoch «keine Anhaltspunkte» dafür, so dass das Verfahren im Juli 2015 eingestellt wurde. «Das Inselspital als Arbeitgeber des zu Unrecht angeschuldigten Chefarztes nimmt den Bescheid der Staatsanwaltschaft befriedigt zur Kenntnis»,
so die Mitteilung danach.
Wo hört die Freiwilligkeit auf?
Doch die «Weltwoche» präsentiert jetzt die Vorgänge ungebrochen als stossend: «Am renommierten Berner Universitätsspital kann sich also ein Chefarzt problemlos über geltende Reglemente hinwegsetzen und so die Kontrolle über Millionen von Franken an sich reissen. Die Spitalleitung unterstützt ihn dabei sogar noch.»
Im Kern steht die Frage, wie weit diese kollektive Kompetenzüberantwortung an den Chefarzt freiwillig geschah, wie weit durch Druck. Laut WeWo-Informationen wurden den betroffenen Klinikärzten 2008 die alten Verträge gekündigt – und neue vorgelegt, die laut dem ärztlichen Direktor Andreas Tobler und dem antretenden Klinikchef Stüber nur abgeschlossen würden, wenn die Ärzte ihre Befugnisse über den Geldpool abtreten würden.
Nach einem Hin und Her, in das der damalige Spitaldirektor Urs Birchler einbezogen wurde, unterschrieben die Vertragsärzte den Zusatzpassus. Wobei Birchler davon ausging, dass Frank Stüber seine unterstellten Kollegen bezüglich der Verteilung der Pool-Gelder jeweils in einem «informellen Verfahren» konsultieren werde. Was dann auch nicht geschah.
Biegung und Bruch
Das Insel-Gruppe wollte zum Fall keine weitere Stellung nehmen – mit Hinweis darauf, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Klar scheint aber, dass dieser Konflikt unabhängig von der staatsanwaltschaftlichen Entlastung weitermottet, wobei er teils über die Presse geführt wird.
Und am Ende wird wohl endgültig zu klären sein, ob es hier einen Punkt gab, an dem die freie Interpretation des Reglements («einvernehmliche Abtretung») respektive dessen Biegung («informelles Verfahren») am Ende doch zu einem Bruch geführt hat.