Kommen die ambulanten Fallpauschalen nun doch?

Die vorbehandelnde Nationalratskommission spricht sich für die Einführung von Fallpauschalen aus. Das freut nicht alle.

, 12. Oktober 2020 um 08:12
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Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) will «gesetzliche Leitplanken für Erarbeitung und Anwendung von Pauschalen für ambulante Behandlungen» schaffen. So teilte es die Kommission am Freitag kurz und knapp in einer Medienmitteilung mit. Rückfrage von «Medinside» bei Kommissionspräsidentin Ruth Humbel (CVP): Was will die Kommission genau?
Humbel sagt, es habe einen «klaren Mehrheitsbeschluss» dafür gegeben, dass es künftig auch für den ambulanten Bereich eigene und klar berechnete Fallpauschale gebe. Und wenn es dann für einen bestimmte Behandlung eine Pauschalen gibt, solle diese nach dem Willen der SGK-N auch schweizweit verbindlich angewendet werden müssen, so Humbel. Mit dem Entschluss stellt sich die Kommission gegen ihre ständerätliche Schwesterkommission, die sich gegen solche Fallpauschalen ausgesprochen hatte.

Krankenkassen sind geteilter Meinung

In einer gemeinsamen Mitteilung zeigen sich der Spitalverband Hplus und Santésuisse erfreut über den Entscheid. Die beiden Verbände hatten Ende Sommer zusammen mit dem Chirurgieverband FMCH bekannt gegeben, eine Tariforganisation zu bilden, um damit ambulante Fallpauschalen umzusetzen. Santésuisse und die FMCH hatten zudem bereits im Juni Fallpauschalen für bestimmte ambulante Eingriffe zur Genehmigung eingereicht.
Doch nicht alle sind vom Nutzen solcher Fallpauschalen überzeugt. Der Krankenkassenverband Curafutura findet dieses untauglich. Denn einheitliche Pauschalen funktionierten nur bei einheitlichen Menschen mit einheitlichen Krankheitsbildern in einer normierten Schweiz.» Curafutura pocht auf den neuen Einzelleistungstarif Tardoc, den der Verband zusammen mit der FMH bereits im Vorjahr beim Bundesrat erstmals zur Genehmigung eingereicht hatte

Experimentierartikel verfassungskonform ausgestalten

Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat bei den Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen weiteren Differenzen zur ständerätlichen Gesundheitskommission beraten. Ohne Gegenstimme übernahm sie dessen Formulierung, die sicherstellen soll, dass jeder Patient und jede Patientin eine Kopie der Arzt- und Spitalrechnungen erhält. Mit 13 zu 11 Stimmen beantragte sie, keine Subventionen vorzusehen für Patientenorganisationen, die Versicherten helfen, die Rechnungen zu überprüfen. Was die geplanten Pilotprojekte betrifft, die von den gesetzlichen Regeln abweichen, hat die Kommission gemäss Mitteilung die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Bundesamt für Justiz eine verfassungskonforme Formulierung vorzuschlagen.
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