Gemeinwirtschaftliche Leistungen erreichen neuen Höchststand

Die Subventionierung der Spitäler hat seit der Einführung der Spitalfinanzierung im Jahr 2012 zugenommen. Dies zeigt eine grosse Studie der Universität Basel.

, 21. September 2021 um 05:25
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Seit der Einführung der Fallpauschalen vor fast zehn Jahren haben die öffentlichen finanziellen Abgeltungen für Spitäler zwischen 2013 und 2019 insgesamt um 14.1 Prozent zugenommen. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Gesundheitsökonomen Professor Stefan Felder von der Universität Basel hervor. Die Analyse wurde im Auftrag von Ospita erarbeitet, der Verband, der sich bis vor kurzem noch Privatkliniken Schweiz nannte. 
Als Subventionen gelten gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL), etwa für Sanitätsnotruf-Zentralen, für Forschung und Lehre oder für die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus «regionalpolitischen Gründen». Hinzu kommen mögliche «Quersubventionierungen» aus überhöhten Basisfallwerten, weil Kantone selbst Spitäler betreiben. Und zuletzt werden offene oder verdeckte Investitionskosten dazu gezählt, etwa über eine zu günstige Vermietung von Immobilien. Vielfach ist eine scharfe Abgrenzung allerdings schwierig.
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Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen erreichten im Jahr 2019 einen neuen Höchststand. | Screenshot Universität Basel

Löwenanteil geht an öffentliche und subventionierte Häuser

Gemäss Studie fliessen nach wie vor insgesamt rund 2.4 Milliarden Franken pro Jahr ausschliesslich an öffentliche und subventionierte Spitäler. Das sind über 95 Prozent aller Kantonssubventionen, bei einem Marktanteil an den Pflegetagen von über 80 Prozent.
Bezogen auf ein Akutbett belaufen sich die subventionierten Gelder landesweit im Durchschnitt auf 112'000 Franken pro Jahr. Bei den öffentlichen Spitälern beträgt dieser Wert 175'000 Franken, bei den subventionierten 82'000 Franken und bei den privaten Kliniken 23'000 Franken. 
Im Untersuchungszeitraum von sechs Jahren sind damit rund 16.5 Milliarden Franken oder über 7'500 Franken Steuergeld pro vierköpfige Familie durch die Kantone zur Strukturerhaltung eingesetzt worden, wie der Verband Ospita bemängelt. 

Kanton Appenzell-Ausserrhoden fällt besonders auf 

Die Entwicklung der Gesamtsubventionen über diese Zeit offenbart gleichzeitig deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen: Pro Akutbett haben sie in Appenzell-Ausserrhoden mit 220’410 Franken zugenommen, gefolgt von Basel-Landschaft mit 117’447 Franken. 
Merklich zurückgegangen sind die Subventionen pro Bett in Schaffhausen mit 89’529 Franken.  
Auffällig ist gemäss Studie ausserdem die Tatsache, dass die Subventionen in jenen Kantonen tendenziell angestiegen sind, welche in absoluten Zahlen bereits führend sind. So beispielsweise in Zürich, der Waadt und in Genf. Rückgängig waren die Subventionen hingegen in Basel- Stadt und Bern.
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Die Entwicklung der Gesamtsubventionen über die Zeit offenbart deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen. | Screenshot Universität Basel

Nur ein Bruchteil geht an Privatspitäler

Ein Blick auf das Jahr 2019 zeigt: Nach den Berechnungen der Universität Basel summieren sich die gesamten Spitäler-Subventionen auf 2.58 Milliarden Franken. Auch hier: 1.85 Milliarden Franken oder 71.5 Prozent der Gesamtsumme fliessen an öffentliche Spitäler, 621 Millionen Franken oder 24 Prozent an subventionierte Einrichtungen. Und 115.0 Millionen Franken oder 4.4 Prozent gehen an private Kliniken. Bei den Privatkliniken handelt es sich bei den Subventionen und Beiträgen grösstenteils um eine Defizitdeckung durch den Träger.
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Landesweit machen die Zuschüsse 2'039 Franken pro Fall aus. Bei einem durchschnittlichen Basisfallwert von rund 9'900 Franken sind dies zusätzliche Erträge von etwa 20 Prozent. | Screenshot Universität Basel

Kanton Waadt zahlt die höchsten Subventionen

Nicht überraschend variiert ebenso das Ausmass der Gesamtsubventionen für das Jahr 2019 zwischen den Kantonen beträchtlich: Die höchsten Subventionen zahlt mit 555 Millionen Franken der Kanton Waadt aus. Dies entspricht 4’821 Franken pro Fall, 229’870 Franken pro stationäres Akutbett und 692 Franken pro Einwohner. 
Die niedrigsten Zuschüsse pro Akutfall und Einwohner ergeben sich im Kanton Zug: 462 Franken pro Austritt beziehungsweise 55 Franken pro Einwohner. 
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Auf die Akutbetten gerechnet sind die Gesamtsubventionen im Thurgau am niedrigsten. | Studie Universität Basel (Screenshot)

Die «Top 10–Spitäler» bei den Subventionen

Die Ungleichgewichte in der Höhe der 2019 bezogenen Subventionen, die sich zwischen den Kantonen zeigen, sind gemäss Analyse noch ausgeprägter auf der Ebene der einzelnen Spitäler. So erhalten die «Top 10» der Spitäler drei Viertel der landesweiten GWL-Zahlungen.
So beziehen das Unispital Lausanne (CHUV) und das Unispital Genf (HUG) zusammen mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) und dem Inselspital Bern rund die Hälfte der gesamten Subventionen in der akutstationären Versorgung. 
Auffallend ist das Stadtspital Triemli. Dieses hat 2019 sowohl das USZ als auch das Inselspital in Bern überholt. Der Grund hierfür ist der bereits bekannte Abschreiber von 176 Millionen Franken auf dem Bettenhaus.
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Das Kantonsspital Baselland hat im Jahr 2019 eine Defizitdeckung von rund 70 Millionen Franken verbucht. Auch die Hirslanden Klinik Am Rosenberg hat eine Defizitdeckung von 46.5 Millionen Franken verbucht. | Studie Universität Basel (Screenshot)

Privatisierung und Ausschreibungsverfahren als Lösungsansatz

Die Studienautoren um Professor Felder erwähnen im Papier schliesslich den oft kritisierte Rollenkonflikt der Kantone. Eine Lösung könnte ihnen zufolge darin bestehen, dass sich die Kantone aus der Rolle des Spitalbetreibers und der Trägerschaft von akutstationären Einrichtungen zurückziehen – und sich auf die Rolle der Regulierung und Beauftragung beschränken.
Zusätzlich bedarf es – nebst einer expliziten Definition – einer Öffnung des Marktes für gemeinwirtschaftliche Leistungen, wie in der Studie weiter zu lesen steht. Eine Lösung wäre ein Ausschreibungsverfahren, in welchem der Anbieter mit dem günstigsten Gebot den Leistungsauftrag erhielte. Der Zuschlag und der Preis für GWL sollten deshalb den Verfassern des Papiers zufolge ganz klar dem öffentlichen Submissionsrecht unterliegen.


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