Nun entscheidet der Bundesrat über den Tardoc

Die FMH und Curafutura haben die ambulante Tarifstruktur zur Festsetzung eingereicht. Nun können auch die Kritiker mitreden.

, 2. August 2019 um 08:37
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Es gingen lange Verhandlungen voran, bei denen mit Hplus einer der Verhandlungsparteien abgesprungen ist - und mit Santésuisse ein wichtige Partei gar nicht mitmachte. Doch die FMH und der Krankenkassenverband Curafutura hielten an ihrem Vorhaben fest, eine neue Tarifstruktur für den ambulanten Bereich auszuarbeiten.
Die FMH und Curafutura liessen sich im Spätfrühling respektive im Frühsommer das Verhandlungsergebnis von ihren Mitgliedern absegnen. Nun haben sie die Tarifstruktutur – wie bereits vermeldet – beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht, wie die FMH in der aktuellen Ausgabe der Ärztezeitung schreibt. 

Vernehmlassung notwendig - was sagt Santésuisse dazu?

Eine Genehmigung durch den Bundesrat kann nur dann erfolgen, wenn eine Mehrheit der Kostenträger am Verhandlungstisch ist. Curafutura, die auf Kostenträgerseite verhandelt hat, vertritt aber nur rund 43 Prozent der Versicherten in der Schweiz. 
Deshalb haben die FMH und Curafutura den Tarif beim Bundesrat zur Festsetzung eingereicht, wie die FMH schreibt. Im Gegensatz zur Genehmigung muss der Tarifvorschlag in diesem Fall eine dreimonatige Vernehmlassung bei allen Tarifpartnern und interessierten Verbänden durchlaufen. Im Anschluss kann der Bundesrat eigene Anpassungen und Anregungen aus den Vernehmlassungsantworten in den Tarif aufnehmen und diesen voraussichtlich frühestens per 1. Januar 2021 festlegen und für alle Tarif­partner verbindlich in Kraft setzen.
Es wird sich zeigen, wie sich Santésuisse äussern wird. Denn bisher hat sich der zweite grosse Kassenverband kritisch zum Tardoc geäussert. Man befürchte eine Kostensteigerung.  Zudem würde man - anders als im Tardoc vorgesehen - bevorzugt auf Fallpauschalen setzen.
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