Die Solothurner Regierung lehnte
im Dezember mehrere Leistungsaufträge ab. Betroffen vom Beschluss sind insbesondere die Viszeralchirurgie und die Wirbelsäulenchirurgie, aber auch das «Basispaket Medizin und Chirurgie» sowie die Pneumologie.
«Regierung gegen mehr Wettbewerb»
In der Begründung argumentierte der Regierungsrat Ende Jahr unter anderem mit «Kosteneindämmung». Dies hält die Privatklinik für «sachlich unbegründet».
Die Solothurner Regierung stelle sich mit der Ablehnung gegen mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und schliesse die Klinik in wichtigen Bereichen vom Wettbewerb aus.
«Regierung schützt das staatliche Spital»
Mit seinem Entscheid schütze die Solothurner Regierung das im Bau befindliche staatliche Spital vor Konkurrenz, heisst es in der Mitteilung weiter.
«Die Ablehnung unseres Gesuches führt dazu, dass wir die bisher mit sehr grossem Erfolg und ohne jegliche Komplikationen durchgeführten Eingriffe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durchführen können», sagt Obach-Direktor André Bourquin.
«Entscheid entwertet Investitionen»
Die Privatklinik Obach wird nach eigenen Angaben durch diesen Entscheid in ihren bisherigen Tätigkeitsgebieten, in der Entwicklung und in der Wettbewerbsfähigkeit stark eingeschränkt.
«Zudem wurden die erheblichen privaten Investitionen, welche die Privatklinik Obach bereits getätigt hat bzw. für die Zukunft geplant hat, durch den Entscheid entwertet.»