See-Spital: Vorwürfe teils bestätigt, teils entkräftet

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat das Verfahren gegen das See-Spital abgeschlossen. Die im Oktober getroffenen Anordnungen wurden bestätigt.

, 1. Februar 2016 um 13:54
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Die im Herbst 2015 bemerkten Mängel im zürcherischen See-Spital wurden teilweise erhärtet: Dies schreibt die Aufsichtsbehörde zum Abschluss ihres entsprechenden Verfahrens.

  • So hatte der Leiter der Schmerzklinik zum Teil Injektionen vorgenommen, ohne die Eingriffe mit einem bildgebenden Verfahren zu kontrollieren; gegenüber den Kassen aber machte er stets eine Behandlung mit Bildgebung geltend.
  • Hinzu sei die lückenhafte Führung der Patientendokumentationen gekommen.
  • Ein weiterer Kritikpunkt: Die Spitalführung hatte dies nicht erkannt oder war Hinweisen darauf nicht konsequent nachgegangen. Dies erkläre sich insbesondere durch die mangelhafte Einbindung der Schmerzklinik in die Spitalorganisation, stellt der Bericht fest. 

Auf der anderen Seite bemerkt die Gesundheitsdirektion, dass diverse weitere Vorwürfe an den ehemaligen Leiter der Schmerzklinik und ans Spital nicht bestätigt worden seien. Konket heisst das:

  • Es gibt, entgegen anderslautenden Meldungen, keine Anhaltspunkte für die nachträgliche Ergänzung von Patientendokumentationen, die Rückbindung von Vorgesetzten des Beschuldigten oder für die Vernichtung von einschlägigen Akten.
  • Nicht bestätigt wurden auch gewisse Vorwürfe gegen den Beschuldigten selbst – so insbesondere, dass es zu einer mangelhaften Aufklärung von Patienten gekommen sei.
Das See-Spital wurde von der Überwachungsbehörde verpflichtet, die im administrativen und organisatorischen Bereich festgestellten Mängel zu beheben. Dies ist zum Teil bereits geschehen.

Verbesserung des Verhältnisses zu den Belegärzten

Die Vorgaben betreffen im Wesentlichen die organisatorische An- respektive Einbindung der Schmerzklinik, Weisungen zu Leistungserfassung und Patientendokumentation sowie deren verstärkte Überwachung durch die Spitalleitung.
Erwähnt beziehungsweise gefordert wird aber auch eine Verbesserung des Verhältnisses der Spitalleitung zu den Belegärzten und die Einhaltung der mit Chef- und leitenden Ärzten abgeschlossenen Verträge.

Generika abgegeben, Originale verrechnet

Im letzten Jahr wurden gegen das See-Spital öffentlich zahlreiche Vorwürfe erhoben, früh auch publiziert in «Weltwoche» und der «Neuen Zürcher Zeitung». Die Spitalleitung selber räumte später ein, dass der Ex-Leiter ihrer Schmerzklinik falsch abgerechnet und Leistungen ungenügend dokumentiert hat; unter anderem habe der Neurologe Originalpräparate verrechnet und Generika abgegeben sowie den Einsatz eines Instrumentes verrechnet, dieses aber nicht in jeder Behandlung angewendet.
Die Gesundheitsdirektion leitete im Frühsommer 2015 eine Prüfung zu diversen Vorwürfen ein. Nachdem das See-Spital detailliert Stellung genommen hatte, traf die Gesundheitsdirektion im Oktober 2015 erste aufsichtsrechtliche Anordnungen. Ausserdem stellte sie weitere Abklärungen in Aussicht – die nun zu einem Ende gekommen sind.
«Abklärungen im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen das See-Spital abgeschlossen»: Mitteilung der Zürcher Gesundheitsdirektion
Bild: PD
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