So will der Bundesrat den Pflegeberuf aufwerten

Pflegefachpersonen können unter anderem künftig den Pflegebedarf für einen Teil der Leistungen ohne ärztliche Anordnung ermitteln.

, 28. November 2019 um 08:30
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Der Bundesrat lehnt es weiterhin ab, dass Pflegefachpersonen ihre Leistungen direkt mit den Krankenversicherern abrechnen können. Die Pflegeinitiative und der Gegenvorschlag der Gesundheitskommission des Nationalrates fordern dies zwar. Doch die Landesregierung befürchtet dadurch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. 
Um die Autonomie der Pflegefachpersonen aber zu stärken, wurde bereits eine Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verabschiedet, teilt der Bundesrat mit. Damit werde die Tätigkeit der Pflegefachleute aufgewertet: Denn diese können künftig den Pflegebedarf für einen Teil der Leistungen ohne ärztliche Anordnung ermitteln. So will der Bundesrat einem zentralen Anliegen der Initiative entsprechen. Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Mehr tertiäre Abschlüsse  

Der Bundesrat unterstützt ferner die Ausbildungsoffensive gegen den Mangel an Pflegefachpersonen, will dafür aber 100 Millionen Franken weniger einsetzen als die nationalrätliche Gesundheitskommission. Diese beantragt knapp 470 Millionen Franken für Ausbildungsbeiträge und Beiträge an die Betriebe für die nächsten acht Jahre.
Einverstanden ist der Bundesrat damit, dass Ausbildungsbetriebe künftig verpflichtet werden sollen, mehr Pflegefachpersonen zu schulen. Dafür werden sie von Bund und Kantonen finanziell unterstützt. Auch spricht er sich für die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) aus – von heute 2'700 auf 4'300.

Freiwillige Ausbildungsbeiträge der Kantone

Die Kantone können zudem angehende Pflegefachleute, die sich an den Höheren Fachschulen (HF) oder an Fachhochschulen (FH) ausbilden lassen, mit Ausbildungsbeiträgen unterstützen. Der Bund würde sich finanziell daran beteiligen, heisst es weiter. 
Anders als der Gegenvorschlag und der Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK) möchte der Bundesrat jedoch keine entsprechende Verpflichtung der Kantone. Über den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative kann nun das neu zusammengesetzte Parlament in der Wintersession entscheiden.
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