Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Tarmed-Berechnung der Freiburger Spitäler (HFR). Die Richter haben eine Beschwerde von Tarifsuisse abgelehnt. Damit müssen die Versicherer der Kantonsspitalgruppe für das Jahr 2013 rund 4,4 Millionen Franken nachzahlen.
Die Versicherer wollten den vom Staatsrat festgesetzten Taxpunktwert von 0,9 Franken für das Jahr 2013 nicht akzeptieren; sie hatten sich auf eine Berechnung des Preisüberwachers gestützt.
Die Elemente, auf die sich der Staatsrat bei der Festsetzung des Wertes gestützt habe, erachtet das Gericht als wesentlich, heisst es im Entscheid: insbesondere die Kostenrechnungen der Spitäler für somatische Pflege und der Vergleich zwischen dem Taxpunktwert der HFR und demjenigen Praxisärzte.
Streit um Spitaltarife laufen noch
Der Entscheid hat
laut einer Mitteilung der Freiburger Spitäler keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Taxpunktwerte der Jahre 2014 bis 2017. Diese müssten zwischen den betroffenen Versicherern und den Freiburger Spitälern vereinbart werden.
Der Entscheid gebe aber eine Basis für die Verhandlungen rund um die Jahre 2014 bis 2017, sagt Gesundheitsdirektorin
Anne-Claude Demierre zum SRF Regionaljournal. «Die Chancen stehen gut, dass die Krankenversicherer auch für diese Jahre den Tarif zahlen müssen, den die Spitäler verlangen», so die Freiburger Staatsrätin.
«Verlierer sind die Prämienzahler»
Bei einem gleichen Entscheid müssten die Versicherer den Spitälern für die Jahre 2014 bis 2017 rund 13 Millionen Franken nachzahlen. Bei den Krankenkassen zeigt man sich enttäuscht. Christophe Kempf vom Verband Santésuisse sagte gegenüber SRF, die Verlierer seien die Prämienzahler. Es sei schade, dass der Kanton Freiburg nicht mehr tue, um die Prämien zu senken.
Entscheid Bundesverwaltungsgericht vom 9. Januar 2017. C-2422_2014