Todesfälle KSSG: Strafuntersuchung eingeleitet

Der Tod der beiden angehenden Fachfrauen Gesundheit am KSSG erschütterte und beschäftigte. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eine Strafuntersuchung eingeleitet.

, 30. November 2021 um 07:00
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Jetzt hat die Staatsanwalt das Ruder übernommen und eine Strafuntersuchung betreffend die verstorbene Lernende am KSSG eingeleitet. (Symbolbild Freepic)
«Die Covid-19-Impfung soll den Tod verursacht haben» titelte Medinside am 8. November und bezog sich auf einen Artikel in der «Sonntagszeitung». Für Schlagzeilen gesorgt hatte der plötzliche Tod zweier 17-jährigen Lernenden am Kantonsspital St. Gallen (KSSG). Die beiden angehenden Fachfrauen Gesundheit (FaGe) waren kurz nacheinander verstorben. 
In den Medien für Empörung gesorgt hatte, dass ihr Tod von impfkritischen Foren mit der Covid-19-Impfung in Verbindung gebracht wurde. In einem «Blick»-Artikel reagierten die Angehörigen der Verstorbenen «entsetzt» über diese Gerüchte. Sie seien widerlich und verletzend, wurde die Mutter der Verstorbenen aus dem Kanton St. Gallen zitiert.

Staatsanwaltschaft hat Obduktion angeordnet

Wie Recherchen von Medinside nun zeigen, hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen 
«im Nachgang des Todes der im Kanton St. Gallen wohnhaft gewesenen Jugendlichen eine Strafuntersuchung zufolge aussergewöhnlichen Todesfalls, kurz AgT, eröffnet. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet», 
schreibt Beatrice Giger, Medienbeauftragte Staatsanwaltschaft St. Gallen. Fragen zur Todesursache und ob es einen Zusammenhang mit der Covid-Impfung gibt, konnte die Staatsanwaltschaft noch nicht beantworten, weil diese Fragen «Gegenstand der laufenden Strafuntersuchung» und die Ergebnisse der Obduktion «noch ausstehend sind». Ziel der Obduktion sei es, herauszufinden, ob eine natürliche oder nicht-natürliche Todesursache vorliege. 
Das Untersuchungsverfahren sei grundsätzlich nicht öffentlich (Art. 69 Abs. 3 Bst. a der Schweizerischen Strafprozessordnung, StPO). «Deshalb können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter dazu äussern», so Giger. Was den zweiten Todesfall betreffe, so sei bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen keine Strafuntersuchung anhängig.

Thurgau: Kein «AgT» gemeldet

Die zweite verstorbene Lehrkraft des KSSG muss gemäss Todesanzeige, die der Redaktion vorliegt, aus dem Kanton Thurgau stammen. Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau mit, dass kein «AgT» gemeldet worden sei.
Mediensprecher Marco Breu erklärt: «Dies kann mehrere Gründe haben, wobei zwei zu erwähnen sind: 1. Es liegt kein aussergewöhnlicher Todesfall vor; zum Beispiel natürlicher Todesfall infolge bekannter Vorerkrankung. 2. Es liegt ein aussergewöhnlicher Todesfall vor, jedoch befindet sich der Sterbeort nicht im Zuständigkeitsgebiet der Staatsanwaltschaft Thurgau.»

Strafuntersuchung: Die kantonalen Unterschiede

Interessant: Während mit der Anordnung einer Obduktion in St. Gallen automatisch eine Strafuntersuchung eröffnet wird, handelt es sich bei einem «AgT» -Verfahren im Thurgau um keine eigentliche Strafuntersuchung. Für die Eröffnung einer Strafuntersuchung bedürfe es eines Tatverdachts, welcher bei einem «AgT» -Verfahren gerade noch nicht vorliege, erklärt Breu. 
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