Christoph Bosshard, Vizepräsident und Departementsverantwortlicher für Daten, Demographie und Qualität der FMH hat bislang die Ärzteschaft in der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) vertreten. Nun tritt er mit sofortiger Wirkung aus der EQK aus und zieht entsprechend auch seine Kandidatur für die Gesamterneuerungswahl der EQK für die Amtsperiode 2024-2027 zurück aus. Im Interview nimmt er Stellung dazu.
Herr Bosshard, welche Gründe sind verantwortlich für Ihren Austritt aus der Eidgenössischen Qualitätskommission?
Eine qualitativ hochstehende Versorgung ist ein Kernanliegen der Ärzteschaft und so auch in den Statuten und Standesordnung der FMH verankert. Die Qualität der Versorgung wird derzeit jedoch akut bedroht und in Frage gestellt. Insbesondere ist hier der Fachkräftemangel führend, hervorgerufen auch durch eine Unterfinanzierung und administrative Überlastung des Systems, welche beide auch aufgrund der erfolgten und im Raum stehenden Legiferierungen noch zunehmen werden.
Welche Rolle spielt die Verweigerung zusätzlicher Ressourcen?
Die Verweigerung zusätzlicher Ressourcen gemäss den Ausführungen in der bundesrätlichen Qualitätsstrategie vom März 2022 ein wichtiger Grund für diesen Schritt, denn sämtliche auch erfolgreiche Projekte werden in deren späteren Umsetzung nach Verlassen der Projektphase so verunmöglicht. Allein dieser Sachverhalt torpediert sämtliche Arbeiten der EQK wie auch die Motivation unserer Mitglieder im zunehmend unter Druck stehenden Arbeitsalltag.
Welche Lösungen hätten Sie sich von der EQK gewünscht?
Die oben erwähnten Problematiken sind beide nicht im Einflussbereich der EQK, weshalb diese selbst nichts zur Lösung beitragen kann. Die EQK hat sich auf das KVG zu beschränken, insbesondere auf die Umsetzung der bundesrätlichen Qualitätsstrategie, welche ihrerseits wieder die Ziele der EQK vorgibt. Die regulatorischen Rahmenbedingungen der EQK sind demnach im Kontext obiger Herausforderungen dysfunktional.
Welche Folgen hat der Austritt für die FMH?
Die FMH konzentriert und fokussiert ihre Ressourcen gemäss den obgenannten Herausforderungen und verfolgt zusammen mit ihren angeschlossenen Organisationen ihre Qualitätsarbeiten weiter, die Umsetzung erfolgt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
Wir setzen die Verhandlungen mit den Verbänden der Versicherer fort – im Wissen um die Dysfunktionalität des revidierten Artikels 58 KVG zu Qualität und Wirtschaftlichkeit. Insbesondere stossend ist, die durch den Bundesrat nachträglich geschaffene Finanzierungslücke. Die Formulierung der Qualitätsstrategie 2022 verhindert Vertragslösungen. Denn sie hält fest, dass Qualitätsentwicklungen bereits Teil der durch die OKP vergüteten Leistungen seien. Das widerspricht aber dem Wortlaut des Gesetzes. Gemäss Artikel 58a KVG stellt der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Qualitätsentwicklung.
Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) ist eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission. Sie unterstützt den Bundesrat bei der Qualitätsentwicklung in der medizinischen Leistungserbringung im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.