Arztpraxen und Apotheken erhalten im Kanton Zürich rückwirkend per 1. Oktober eine höhere Abgeltung für ihre Covid-19-Impftätigkeit. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Damit will der Kanton Arztpraxen und Apotheken wieder vermehrt für das Impfen gewinnen.
Die Entschädigung beträgt 50 Franken pro Impfung. Bei Arztpraxen entrichtet der Kanton ein Zusatzentgelt von 33.50 Franken in Ergänzung zum von Bund und Krankenversicherern festgelegten Beitrag von 16.50 Franken. Bei Apotheken entrichtet der Kanton ein Zusatzentgelt von 25.50 Franken, der Bundesanteil beträgt 24.50 Franken.
Ausgaben von über 50 Millionen Franken
Um die Planung von Impftagen zu erleichtern, können die Impfinstitutionen zudem künftig auch kleinere Mengen Impfstoff beziehen. Die Mindestbestellmenge beträgt neu 20 Impfdosen.
Insgesamt belaufen sich die Ausgaben auf 51,5 Millionen Franken für die Weiterführung der Impfkampagne.
Bereit für die Boosterimpfungen
Der Kanton strebt mit dem Zusatzentgelt eine weitere Erhöhung der Impfquote an und will ausreichend Kapazität für die bevorstehende Boosterimpfung sicherstellen. Ab Anfang November sollen erste Auffrischimpfungen für Personen ab 65 Jahren bei Hausarztpraxen und Spitälern verabreicht werden können.
Im Kanton Zürich wurden bisher mehr als 2 Millionen Impfungen verabreicht. Damit sind 71 Prozent der Personen ab 12 Jahren zwei Mal geimpft. Der Kanton weist im schweizweiten Vergleich eine hohe Impfquote aus.