Im Hintergrund steht eine
Umfrage, die der Assistenz- und Oberärzteverband VSAO im April veröffentlichte: Danach arbeiten über die Hälfte der jungen Ärzte in den Spitälern mehr, als gesetzlich erlaubt. Sie sind bei einem Vollzeitpensum im Schnitt fast 56 Stunden pro Woche im Dienst – und die zusätzlich geleisteten Stunden werden häufig nicht gemeldet.
Dabei spiele es kaum eine Rolle, ob ein Arzt an einem Uni-, einem Kantons- oder einem Regionalspital beschäftigt sei, so die Erhebung unter VSAO-Ärzten weiter.
Nur: Die Assistenz- und Oberärzte unterstehen seit 2005 dem Arbeitsgesetz. Und das sieht zum Beispiel eine Obergrenze von 50 Wochenstunden vor.
Schauen, was ist – dann Massnahmen
VSAO-Vizepräsident und SP-Nationalrat Angelo Barrile stellte daher das Thema in der
Fragestunde des Parlaments zur Debatte: Bei Bundesrat und Seco fragte er an, wann etwas geschehe. Offenbar unbefriedigt von der Antwort, reichte Barrile – im Hauptberuf Hausarzt – jetzt eine Motion ein. Unterstützt wird er dabei von der SP-Fraktion.
Die Politiker wollen den Bundesrat beauftragen, die Umsetzung des Arbeitsgesetzes im Gesundheitswesen zu untersuchen und Verletzungen zu eruieren. Danach seien Massnahmen für eine effektive Kontrolle und Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu treffen.
«Es braucht einen Marschhalt»
«Wie das Beispiel des Gesundheitswesens zeigt, fruchten die Kontrollen durch die Kantone und die bisherigen Interventionen des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco nicht», so Barrile.
Im Kern geht es dabei um Tendenzen, die gesetzlichen Arbeitszeiten zu flexibilisieren
(mehr dazu etwa hier), wobei für gewisse Kader- und Fachleute keine Höchstarbeitszeit mehr gelten soll. Barrile verlangt nun ein Moratorium bei weiteren Anpassungen des Arbeitsgesetzes, bis die in der Motion geforderten Untersuchungsergebnisse und Massnahmen vorliegen.
«Die Zeichen beim Arbeitsgesetz dürfen nicht auf Demontage und Rückkehr ins Postkutschenzeitalter stehen», sagt Barrile. «Es braucht vielmehr einen Marschhalt für eine Standortbestimmung und die Behebung der Mängel bei der Umsetzung der aktuellen Regelung.»