Das Zürcher Universitätsspital (USZ) steht schon wieder in den Schlagzeilen. Bereits zum dritten Mal innert weniger Wochen ist es ein Chefarzt, der negativ auffällt. Erst wurde publik,
dass Gynäkologe Daniel Fink gemäss Arbeitsplänen an drei verschiedenen Orten gleichzeitig operierte, letzte Woche sorgte der Leiter der Herzchirurgie Francesco Masano für negative Neuigkeiten. Nun ist es USZ-Chefarzt Martin Rücker. Der Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie liess in den letzten Jahren Patienten, die sich um USZ meldeten, nach einer Erstversorgung an seine eigene Praxis weiterleiten, wie die «NZZ am Sonntag» gestützt auf Krankendaten der behandelten Patienten berichtet.
Kantonale Finanzkontrolle wurde stutzig
Behandelt wurden die Patienten in Rückers Privatpraxis von Assistenten, die vom USZ bezahlt werden (ebenso die Praxisräumlichkeiten). Kassiert hat aber Rücker.
Zwar haben USZ-Chefärzte vor rund dreissig Jahren vom Staat das Privileg erhalten, auch in privater Praxis tätig zu sein. Dies unter strengen gesetzlichen Vorgaben. Doch gemäss den NZZaS-Recherchen hielt sich Rücker nicht an diese. Dazu machte er sich offenbar die Tatsache zu nutze, dass er auch das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich leitet. Deshalb würden die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Privatkliniken von USZ-Chefärzten nicht gelten, wird das Unispital im Artikel zitiert.
Gemäss NZZaS hat die zürcherische Finanzkontrolle den Fall im letzten Sommer überprüft. Offenbar seien Unstimmigkeiten zu Tage getreten. Die Universität Zürich bestätigt der Zeitung, dass man die aktuelle Regeln überarbeite, konkretisiere und deren konsequente Einhaltung sicherstelle. Auch das USZ analysiert die Situation und hat bereits erste Massnahmen vorgenommen.
Weitere Vorwürfe
Bei den an seine private Praxis weitergeleiteten Fälle ist ein Muster zu erkennen. Zum einen wurden ausgeschlagene Zähne behandelt. Die Behandlung und Nachbehandlung kosten rund 3000 Franken und werden meist von Assistenten durchgeführt. Bezahlt werden sie von den Unfallversicherungen.
Die anderen Fälle betrafen Neugeborene, die eine leicht asymmetrische Kopfform aufweisen. Therapiemittel: Ein Styroporhelm. Dieser muss angepasst werden. Auch hier wurde über Rückers Praxis abgerechnet. Und dies laut NZZaS auch an Tagen, an denen er gar nicht anwesend war.