Spitäler müssen Chefarztlöhne an Staat melden

Die Berner Regierung hat eine Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes verabschiedet.

, 14. August 2020 um 09:25
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Berner Spitäler müssen künftig die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte an den Kanton melden. Diese Neuerung sieht die Teilrevision des kantonalen Spitalversorgungsgesetzes vor. Die Regierung hat das Gesetz verabschiedet, nun wird es im Kantonsparlament traktandiert.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Meldung anonymisiert geschehen kann. Aufgeführt werden müssen aber folgende Dinge:

  1. Fixe Vergütungen wie insbesondere Jahreslohn, Funktionszulagen, Einnahmen aus Gutachtens- und Lehrtätigkeit.
  2. Variable Vergütungen wie insbesondere Honorare, Bonifikationen, Gutschriften, Garantiezahlungen, Tantiemen, Beteiligungen, Wandel- und Optionsrechte, Antritts- und Abgangsentschädigungen, Bürgschaften und Darlehen.
  3. Beiträge des Listenspitals an die berufliche Vorsorge und an Einkäufe in die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Listenspitals.

Weitere Neuerungen

Mit der Gesetzesrevision werden auch vertrauliche Geburt ermöglicht und eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, «damit der Kanton bei den Psychiatriekliniken weiterhin auf Baurechtszins verzichten und reduzierte Mieten vereinbaren darf», wie die Regierung schreibt. 
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