Spitzenärztinnen und -ärzte nehmen bei der Entwicklung von neuen Produkten verschiedene Rollen ein: Erfinder, Studienleiter, Arzt, aber auch Geldgeber. Diese Mehrfachrolle führt in der Praxis zu Interessenkonflikten. Dass dies auch heikel zu sein scheint, muss derzeit Francesco Maisano vom Universitätsspital Zürich (USZ) erfahren.
Der Chefarzt der Herzchirurgie am USZ ist aktiv an Unternehmen beteiligt, die Medizinprodukte für Herzoperationen herstellen. Diese setzt Maisano als Entwickler erstmalig bei seinen Patienten ein. Für Kritiker dieser Industrienähe ist klar: Wirtschaft und Wissenschaft vertragen sich nicht und produzieren nur falsche Anreize. Eine aktive Beteiligung an Gesellschaften sollte deshalb mit einem Verbot an der Teilnahme von entsprechenden Studien und Publikationen einhergehen.
Stets im Patienteninteresse gehandelt
Im Fall von Maisano wurde der Chefarzt in einem unabhängigen Untersuchungsbericht vom Vorwurf der finanziellen Bereicherung
nun aber ganz entlastet. Die Juristen kommen darin zum Schluss, dass er seine persönlichen (finanziellen) Interessen an der Verwendung bestimmter Medizinprodukte nie über die Bedürfnisse und Interessen seiner Patienten gestellt hat. Und es gab auch keine übermässigen Einsätze der Produkte aus Eigeninteressen. Maisano habe sich zudem oftmals im Patienteninteresse gegen die Interessen der Herstellerfirmen entschieden. Viele aktuelle und ehemalige Fachkollegen bestätigen denn auch seine stets «patientenzentrierte» Denkweise.
Gewünschte Möglichkeit der Innovation
Für Experten sind diese Mehrfachrollen und dieses «Gemengelage» nicht per se problematisch. Im Gegenteil sei dies auch Zeugnis dafür, dass Spitzenkräfte in den relevanten Kreisen sowohl in der Wissenschaft als auch in der Industrie als Kapazität in diesem Bereich wahrgenommen werden. «Insofern sind die bestehenden Interessenkonflikte nicht nur negativ als Gefahr, sondern auch positiv als Bestätigung seines Erfolgs zu werten», halten auch die Rechtswissenschaftler im Bericht zum Fall Maisano fest, den ein Whistleblower ins Rollen brachte.
Hinzu kommt, dass solche Mehrfachrollen auch «Opportunitäten» eröffnen, «welche anders gar nicht verfügbar wären», steht im Bericht weiter zu lesen. Dies kommt wiederum dem Wohl des Patienten zugute: So ist beispielsweise die innovative Forschung durchaus darauf angewiesen, dass die Hersteller der Produkte diese überhaupt für Einsätze sowie Studien zur Verfügung stellten beziehungsweise entsprechende Kooperationen eingingen. Auch umgekehrt könnten die entsprechenden Firmen von der Industrienähe von Ärzten profitieren. Und oftmals handelt es sich bei solchen Produkten um die letzten verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten für die Patienten.
Offenlegung der Interessenkonflikte
Mehrfachrollen erfordern allerdings «erhöhte Beachtung», und zwar in Bezug auf die Offenlegung der Interessenkonflikte sowie auf die Anforderungen an die wissenschaftliche Integrität, wie die Anwälte im Untersuchungsbericht festhalten. Und hier orten die Verfasser Handlungsbedarf: Denn Maisano meldete die Beteiligungen im Rahmen von Nebenbeschäftigungen zwar dem Unispital. Er versäumte es aber, gewisse Beteiligungen im Register der Interessenbindungen der Universität Zürich offenzulegen. Inzwischen ist dies erfolgt.
Der Herzchirurg habe auch seine Interessenkonflikte gegenüber den Patienten nicht deklariert, so ein weiterer Vorwurf des Whistleblowers. Hier muss man Maisano allerdings zugute halten, dass USZ-intern keine konkreten Vorgaben betreffend Offenlegung von Interessenbindungen gegenüber Patienten bestehen. Auch die «Standard-Aufklärungsformulare» und die Richtlinie der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sehen keine solche entsprechende Information vor. Wie weit hier die Patientenaufklärung gehen soll, ist letztlich auch eine Ermessensfrage und mitunter von den einzelnen Patienten abhängig.
Compliance-Dickicht: Viele Unklarheiten über Regularien
Generell scheint beim Zürcher Unispital Unklarheit über die geltenden Compliance-Vorschriften zu bestehen, halten die Prüfer in ihrem Bericht weiter fest. Ebenso auch Unwissen darüber, wo die geltenden Vorschriften abgerufen und eingesehen werden können. Ausserdem scheine es insbesondere an einer «zentralen Ablage» der für die einzelnen Personen relevanten Regularien und einer standardisierten Kommunikation zu fehlen. Das dürfte im Dickicht der immer komplizierteren Regeln im Gesundheitswesen aber sicherlich auch in anderen Spitälern nicht anders sein. Aus Compliance Perspektive empfehlen die unabhängigen Gutachter deshalb, zu prüfen, wie den Mitarbeitenden klarer kommuniziert werden könne, welche internen Regularien auf sie in welchem Zusammenhang anwendbar seien.