Der
Bundesrat ändert die Arzneimittel-Werbeverordnung ab: Künftig muss in den Pflichthinweisen stehen, dass ein Medikament von
Swissmedic zugelassen wurde.
Die Landesregierung gewinnt der Sache gleich selber einen (aus Herstellersicht) positiven Aspekt ab: Die Pharmafirmen könnten nun «auf Werbematerialien zusätzlich einen klar definierten bildlichen Hinweis auf die Swissmedic-Zulassung verwenden».
Oder kürzer: Wenn schon obligatorisch, dann lasse sich die «Approved by Swissmedic»-Botschaft ja gleich als Qualitätssiegel verwenden.
Vor allem die Arzneimittel der Komplementär- und Phytomedizin profitierten von dieser Änderung, erklärt die vom BAG verbreitete Mitteilung dazu: Denn sie können sich so von Nahrungsergänzungsmitteln oder Medizinprodukten abgrenzen.
Strengere Anforderungen an Tierarzneien
Gleichzeitig tritt die Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung in Kraft; Ziel ist es, unerwünschte Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu vermeiden. Zum anderen sollen die Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen reduziert werden.
Ab April gelten deshalb strengere Anforderungen an die Abgabe von Tierarzneimitteln auf Vorrat und an die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln und Arzneimittel-Vormischungen