Urteil mit Folgen

Ein Berner Chefarzt wurde wegen Veruntreuung entlassen. Nun wird mit Hochdruck eine Nachfolge gesucht - andernfalls droht der Arbeitgeberin eine Rückstufung als Ausbildungsklinik.

, 22. Februar 2019 um 09:50
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Dass ein Berner Chefarzt Gelder von der libyschen Botschaft angenommen hat, brachte ihm nicht nur eine Verurteilung wegen Veruntreuung ein, sondern kostete ihn auch seinen Job (Medinside hat berichtet). Doch die Freistellung per Ende 2018 hat auch für den Arbeitgeber, die Hirslanden-Gruppe, Implikationen. 
Denn die Berner Hirslanden-Spitäler haben den habilitierten Mediziner vor drei Jahren auch deshalb von der Konkurrenz geholt, weil er ihnen mit seiner Qualifikation ermöglichte, zur A-Weiterbildungsklinik aufzusteigen. Man wolle die Ausbildungsmöglichkeiten bei der ­Inneren Medizin ausbauen, sagte ein Sprecher damals zum «Bund». 
A-Status weg?
Drohen die vier Berner Hirslanden-Spitäler nach dem Abgang des Chefarztes nun ihren A-Status im Bereich der Allgemeinen Inneren Medizin wieder zu verlieren? 
Einer der Gründe dafür, dass auch Privatspitäler verstärkt in die ärztliche Weiterbildung investieren, ist ein Entscheid des bernischen Grossen Rats. Dieser plante damals, alle Spitäler zur Weiterbildung von Ärzten verpflichten. Wer dies nicht tun wollte, sollte dafür finanziell bestraft werden.
Ohne A-Status können die Assistenzärzte zudem nicht mehr wie bisher drei Jahre lang bleiben. Doch wenn sich die Ausbildungszeit verkürzt, verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit der Ausbildung: Die zu investierenden Ressourcen bleiben die gleichen, die Nachwuchs­ärzte stehen aber weniger lang als ­Arbeitskräfte zur Verfügung.
A-Klinik
Damit ein Spital in der Allgemeinen Inneren Medizin die Kategorie A eingeteilt ist, benötigt es mindestens einen Leiter und mindestens vier Oberärzte. Der oder die Verantwortliche für die Weiterbildung  muss neben dem Facharzttitel über eine Habilitation und eine Anstellung von mindestens 80 Prozent als Internist oder Internistin verfügen. Es ist auch möglich, dass sich die Leitung zwei Personen im Jobsharing teilen. Es muss zudem ein Mentoring bzw. Tutoring für jeden Weiterzubildenden angeboten werden. 
Wenn der habilitierte Leiter - wie nun in Bern - fehlt, setzt die Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) der Institution eine Frist an, innert der ein Nachfolger gefunden werden muss.
Die Hirslanden-Gruppe teilt auf Anfrage mit, dass die betriebliche Gesamtleitung des Departements Allgemeine Innere Medizin von Hirslanden Bern «bis auf Weiteres durch die beiden Stellvertretenden Chefärzte Nathalie Rohrbach und Dr. Stefan Trummler sichergestellt» werde. 
Man habe die Behörde zur Anerkennung des Weiterbildungsstatus über diese interimistische Führung informiert. «Wir sind bestrebt, umgehend die Nachfolgerekrutierung für die Chefarztposition in Angriff zu nehmen und unserem Weiterbildungsauftrag Kat. A in der Allgemeinen Inneren Medizin Folge zu leisten.» Innert welcher Frist eine Nachfolge gefunden werden könne, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.
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