Der
Fall Maisano beschäftigte das Unispital Zürich und die Fachwelt. Kaum sind die lauten Stimmen abgeklungen, kommt die Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich nach den turbulenten Zeiten mit Direktor Francesco Maisano wieder nicht zur Ruhe:
Wie ein Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gegenüber
«SRF Investigativ» sagt, läuft gegen den Direktor der Klinik für Herzchirurgie am Universitätsspital Zürich, Paul Vogt, ein Strafverfahren. Grund ist eine Operation im Sommer 2020, nach welcher ein Patient verstarb.
Das Regionaljournal Zürich Schaffhausen berichtet: Vogt begann am USZ mit einem medizinischen Eingriff und betraute zwei Oberärzte damit, diesen fortzuführen. Nachdem die Komplikationen sich nicht eingestellt hatten, verstarb der Patient einige Stunden später. Vogt selbst sei in eine andere Privatklinik gefahren, um dort einen weiteren Patienten zu operieren.
Vorwurf: Fahrlässige Tötung
Die Staatsanwaltschaft nahm wegen einer Anzeige gegen Vogt die Ermittlungen auf. Im Raum steht unter anderem der Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Das berichtete die
«Weltwoche» im Spätsommer 2020.
Nach ersten Verdachtsabklärungen habe die Staatsanwaltschaft beim Obergericht eine Ermächtigung für eine Strafuntersuchung eingeholt. Diese ist nötig, sobald ein angestellter Arzt eines öffentlichen Spitals beschuldigt ist. Gemäss Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, erteilte das Gericht die Ermächtigung. Daraufhin wurde das Strafverfahren eröffnet.
Vogts Anwalt soll betont haben, er und sein Mandant seien davon überzeugt, dass sich die Vorwürfe als nicht stichhaltig herausstellen würden. Zum laufenden Verfahren wollte sich der Anwalt nicht äussern.
Das sorgt für Gesprächsstoff
Das Regionaljournal Schaffhausen berichtet weiter, dass der Fall am Unispital ebenso für Gesprächsstoff sorge, weil einer der mit der Fortführung der Operation betrauten Oberärzte schon zuvor intern kritisiert worden war. In Mails an die Spitalleitung und an Chefärzte sollen Kaderangestellte aus Pflege und Medizin auf angebliche Probleme im Zusammenhang mit früheren Eingriffen des Arztes hingewiesen haben.
Eines der Mails sei nur wenige Tage vor der Operation im Juli versandt worden. Zudem habe die «Sonntagszeitung» zuvor geschrieben, der Oberarzt solle ein Implantat um 180 Grad verkehrt eingesetzt haben. Dazu wollte sich Vogts Anwalt nicht äussern.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Wie die Universitätsspital-Sprecherin Manuela Britschgi zur Strafuntersuchung gegen den Herzchirurgie-Chef gegenüber «SRF Investigativ» betont, gelte für Paul Vogt die Unschuldsvermutung. Das Strafverfahren beeinträchtige dessen Tätigkeit an der Klinik für Herzchirurgie nicht. Vogt bleibt also Direktor, obschon er jüngst das Pensionsalter erreicht hat. Bis seine Nachfolge geregelt sei, mache Vogt weiter.
Die Kritik am Oberarzt wollte die Sprecherin Britschgi nicht kommentieren. Das Spital beurteile die Fähigkeiten einzelner Mitarbeiter nicht in der Öffentlichkeit, wird sie zitiert. Festzuhalten sei, dass sich die Strafuntersuchung laut der Staatsanwaltschaft einzig gegen Paul Vogt richtet und der Oberarzt nicht beschuldigt sei.