Die Zürcher Stadtspitäler werden zu einem Unternehmen mit zwei Standorten zusammengeführt. Triemli- und Waidspital erhalten also eine gemeinsame Leitung und werden eine einzige Rechnung führen.
Dies soll es ermöglichen, zusammen bessere Angebote zu entwickeln und und eine breite Abdeckung der Leistungen zu garantieren.
Ziel: Ausgeglichene Resultate
Ein weiterer Aspekt: Durch eine gemeinsame Ressourcen- und Investitionsplanung sollen Synergien genutzt werden. Und: Investitionen können bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und die Infrastruktur besser ausgelastet werden.
Das Spital an zwei Standorten solle selbsttragend wirtschaften, Investitionen aus eigener Kraft tragen und ausgeglichene Resultate erzielen können.
Attraktiver für Arbeit und Ausbildung
«Mit gebündelten Kräften wächst die Attraktivität der Stadtspitäler als Zentrumsspital an zwei Standorten, als Arbeitgeberin, Ausbildungsstätte und Kooperationspartnerin», sagt die zuständige Stadträtin Claudia Nielsen.
Der Zeitplan ist noch recht offen. Der Zusammenschluss sein «ein laufender Prozess», so die Mitteilung aus dem Zürcher Stadthaus. Eine erste Umsetzungsphase sollte ab 2021 abgeschlossen werden können.
Neue Spitalstrategie der Stadt Zürich: Die Eckpunkte
Die Fusion von Triemli und Waid erfolgt im Rahmen einer Neuformulierung der Spitalstrategie. Konkreter: Die Zürcher Stadtregierung hat dazu neun Eckwerte verabschiedet.
1. Die Stadt bleibt Spital-Besitzerin: Als Eignerin der Stadtspitäler Waid und Triemli will sie weiter Einfluss nehmen auf Entwicklung, Angebot und Einbettung der Stadtspitäler.
2. Angebot für alle: Die beiden Stadtspitäler betreiben keine Risikoselektion – sie stellen auch wirtschaftlich (vorübergehend) nicht rentable Behandlun- gen sicher.
3. Teil der Versorgungskette: Die Stadt vernetzt ambulante und stationäre Gesundheitsdienstleistungen über die ganze Versorgungskette.
4. Ein Spital an zwei Standorten: Die Stadtspitäler Waid und Triemli werden zu einem Spital an zwei Standorten unter einer Leitung und einer Rechnung zusammengeführt.
5. Breite Palette an Kooperationen: Das Stadtspital strebt zur Komplettierung seines Angebots strategische Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Spitälern und Leistungserbringern an.
6. Ausgeglichene Rechnung: Das Stadtspital erfüllt seinen Auftrag unter vergleichbaren finanziellen Voraussetzungen wie andere Spitäler und wird dafür entsprechend ausgestattet. Langfristig soll das Stadtspital kostendeckend arbeiten und Investitionen aus eigener Kraft tragen.
7. Gemeinwirtschaftliche Leistungen: Die Stadtspitäler erbringen über den kantonalen Leistungsauftrag hinaus gemeinwirtschaftliche Leistungen im Dienste der Stadtbevölkerung.
8. Spezielle Qualitätsvorgaben: Die Stadtspitäler erfüllen zusätzliche Vorgaben der Gemeinde, etwa Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft oder Berücksichtigung des städtischen Personalrechts.
9. Auftragsorientierte Rechtsform: Die Rechtsform des zukünftigen Stadtspitals an zwei Standorten entspreche dessen Auftrag.