Zwei Pflegefachfrauen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Eine Pflegefachfrau und eine Abteilungsleiterin am Zürcher Universitätsspital (USZ) wurden vom Bezirksgericht verurteilt. Sie hätten einen tragischen Suizid eines Patienten verhindern können.

, 13. Juni 2019 um 13:29
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Ein suizidgefährdeter Patient war kurze Zeit nach einem Sitzwache-Schichtwechsel ohne Aufsicht gewesen. Diese Gelegenheit nutzte der frisch operierte Mann und stürzte sich aus dem fünften Stock des Universitätsspitals Zürich (USZ). Der tragische Fall hatte sich im bereits im Juni vor sieben Jahren ereignet. 
Das Zürcher Bezirksgericht hat deswegen nun zwei Pflegefachfrauen der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen, wie die NZZ berichtete. Sie hätten Rücksprache mit einem Arzt vornehmen müssen und nicht in eigener Kompetenz über die Weiterführung der Sitzwache entscheiden sollen. 

Keine Strafe vorgesehen

Dass der 66-jährige depressive Patient schon längere Zeit Suizidabsichten gehegt haben soll, war den Pflegefachfrauen laut eigenen Angaben nicht bekannt. Aus Zeitgründen sei es unmöglich, alle Patientenberichte zu lesen. Ein Eintrag im System habe zudem gefehlt. Es habe darüber hinaus offenbar keine ärztliche Anweisung für eine Sitzwache wegen Suizidalität gegeben, so die Argumente. Es habe sich hier um ein Kommunikationsproblem gehandelt.
Allerdings verzichtete das Gericht auf eine Bestrafung. Es berief sich dabei auf die Strafbefreiung im Strafgesetzbuch. Dies ist unter anderem möglich, wenn alles unternommen wurde, um den Schaden auszugleichen. Die Witwe und das USZ schlossen einen zivilrechtlichen Vergleich.

Staatsanwalt forderte bedingte Strafe

Der Staatsanwalt forderte für beide Beschuldigten wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht und fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 100 Franken. Diese sollte bedingte ausgesprochen werden bei einer Probezeit von zwei Jahren. 
Die Witwe des Verstorbenen zeigte kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung. Das Universitätsspital versprach, alles zu unternehmen, dass nie wieder ein ähnlicher Fall passiert. Beide Frauen arbeiten weiterhin in ihren Positionen am USZ. 
  • Urteil GG190080 vom 6.6.2019
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