Gegner der 13er-Liste warnten davor: Werden die in der Liste genannten Eingriffe nur noch ambulant statt stationär durchgeführt, werde das einen überdurchschnittlichen Prämienschub in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zur Folge haben.
Die Rechnung ist schnell gemacht: Bei ambulanten Eingriffen zahlen die Krankenkassen 100 Prozent der Kosten; bei stationären dagegen «bloss» 45 Prozent. 55 Prozent gehen zu Lasten der Kantone.
«Halbprivat» und «Privat» wird entlastet
Wobei nicht in jedem Fall klar zu sein scheint, ob in Franken ausgedrückt die 45 Prozent der stationären Kosten tatsächlich tiefer sind als die 100 Prozent der ambulanten Kosten.
Klar dürfte hingegen sein, dass die Spitalversicherungen privat und halbprivat durch diesen Trend entlastet werden. Oder wie es der
«SonntagsBlick» formuliert: «Die Leistungen der Spitalkostenzusatzversicherungen privat und halbprivat sind auf Anfang Jahr in einigen Kantonen reduziert worden, ohne dass das die Zusatzversicherten merkten.»
Zusatzversicherte sind die Verlierer
Mit AVOS lassen sich laut «SonntagsBlick» bis zu 10 Prozent der stationären Leistungen einsparen. Und weil die Spitalzusatzversicherungen nur bei stationären Behandlungen leistungspflichtig werden, sind Zusatzversicherte die Verlierer solcher Listen.
«Fest steht, dass die Spitalkostenzusatzversicherungen in den genannten Kantonen – ab nächstem Jahr die in der ganzen Schweiz – weniger Leistungen bezahlen werden als bisher», so die Zeitung weiter. Dies wiederum müsse sich in tieferen Prämien für Zusatzversicherungen niederschlagen.
Kassen halten sich bedeckt
Genau das wollen aber die Krankenversicherer nicht bestätigen. Groupe Mutuel erklärt gegenüber Medinside: «Es ist aus unserer Sicht unmöglich, die tatsächlichen Folgen auf die Leistungskosten in den Zusatzversicherungen ex-ante zu berechnen.» Sollte es tatsächlich zu niedrigeren Kosten kommen, hänge das vom Ausmass ab, ob sich eine Anpassung der Prämien rechtfertige.
Und Helsana äussert gegenüber dem «SonntagsBlick» sogar Zweifel über die Umsetzung der umstrittenen Listen. Die Ärzte hätten weiterhin einen grossen Spielraum beim Entscheid über die Art der Behandlung.
«Zündstoff»
«Ambulante 13er-Liste sorgt für Zündstoff» titelte
Medinside vor ziemlich genau einem Jahr. Umstritten war, wie weit die Kantone überhaupt die Kompetenz hätten, den Ärzten solche Vorgaben zu machen.
Professor Urs Saxer von der Universität Zürich vertritt die Ansicht, dass die Kantone aufgrund von Artikel 117 Absatz 1 der Bundesverfassung nicht ermächtigt sind, Listen für Eingriffe zu erstellen, die zwingend ambulant durchgeführt werden müssen.
Ermächtigt ist jedoch der Bund. So dürften sich die Gemüter auch deshalb beruhigt haben, weil inzwischen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aktiv geworden ist und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) auf Anfang 2019 mit einer analogen Liste anreichern will.
In Kraft ist die 13er-Liste bisher in den Kantonen Aargau, Luzern, Wallis, Zug und Zürich. Schaffhausen folgt nach einer Übergangsfrist auf den 1. Mai.