«Das Gesundheitspersonal ist kein Tribunal»

Soll man unverschuldet erkrankten Patienten gegenüber ungeimpften Covid-Patienten den Vortritt lassen? «Ganz klar nein», sagt der Medizinethiker Manuel Trachsel.

, 28. August 2021 um 11:14
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Die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog ist derzeit als engagierte Gegnerin der «Ehe für alle» auf vielen Kanälen zu sehen. 
Doch auf einem Kanal – jenem von Telebasel – vertritt sie ein anderes Anliegen. Sie will, dass das Spitalpersonal abklärt, ob es bei ungeimpften Covid-Patienten und -Patientinnen einen medizinischen Grund gebe für die fehlende Impfung. 
Sollte das nicht der Fall sein, sollen diese Covid Patienten anderen den Vorrang lassen: «Gibt es Patienten, die dringliche Eingriffe nötig haben, sollen diese deshalb ganz sicher Covid-Patienten vorgezogen werden, die erkrankt sind, weil sie sich aus Prinzip nicht impfen liessen», so Herzog auf Telebasel.

«Ungeimpfte darf man nicht bestrafen»

Davon will der Medizinethiker Manuel Trachsel nichts wissen. In der Samstagsausgabe der NZZ sagt der Leiter der Klinischen Ethik am Universitätsspital Basel, der Impfstatus dürfe keine Rolle spielen, wenn es um lebensnotwendige medizinische Massnahmen gehe. «Es wäre falsch, Ungeimpfte in den Spitälern zu bestrafen.»
Ärztinnen und Ärzte müssen sich laut Trachsel stets fragen, bei welchem Patienten eine Behandlung dringlicher sei, egal ob geimpft oder nicht geimpft. «Die kurzfristige Überlebensprognose ist entscheidend.» 
Bei der Aufnahme auf die Intensivstation hätten also diejenigen Patienten die höchste Priorität, deren Prognose im Hinblick auf das Verlassen des Spitals mit Intensivbehandlung gut, ohne diese aber ungünstig sei, erklärt der Medizinethiker in der NZZ.

Das Personal kann nicht über Schuld und Unschuld entscheiden

«Das Gesundheitspersonal ist kein Tribunal», so Trachsel weiter. Es habe weder den Auftrag noch sei es dafür ausgebildet, über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Trachsel nennt eine Reihe weiterer Beispiele: der Basejumper, der schwer verunfallt. Die Raucherin, die einen Lungenkrebs entwickelt. Der Patient mit langjähriger Alkoholabhängigkeit, der dringend eine Lebertransplantation braucht.
In all diesen medizinischen Situationen könnte man theoretisch argumentieren, dass diese Personen die Verantwortung für ihre Handlungen alleine tragen müssten. Doch in medizinischen Notsituationen spielten solche Erwägungen keine Rolle.
Trachsel wörtlich: «Wir befinden uns da in einem ethischen Dilemma: Egal, wie wir uns entscheiden: Es gibt keine für alle gerechte Lösung.»
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