70'000 Menschen erkranken in Schweizer Spitälern jährlich an Infektionen, zirka 2000 sterben daran: Von diesen Schätzungen geht das Bundesamt für Gesundheit aus. Die Kosten solcher Infektionen werden bei 230 Millionen Franken veranschlagt – pro Jahr.
Die nosokomialen Infektionen betreffen insbesondere die Harn- und die Atemwege, oder sie treten als Wundinfektionen und Blutvergiftungen auf.
Mehr Schutz, weniger Kosten
Das BAG hat nun eine Strategie erarbeitet, mit der landesweit die Spital- und Pflegeheiminfektionen gesenkt werden können. «NOSO», so der Name des Programms, soll den Schutz der Patienten, des Personals und der Bevölkerung verbessern – und obendrein die Gesundheitskosten senken.
Studien belegen, dass sich je nach Infektionsart zwischen 20 und 50 Prozent dieser Infekte verhindern lassen. Und diese Senkung soll in der Schweiz nun erreicht werden.
Strategie NOSO: Zum Informationspaket des Bundesamts für GesundheitMit NOSO will das Bundesamt für Gesundheit dereinst schweizweit einheitlich (und effizient) gegen Spital- und Pflegeheiminfektionen vorgehen. Was heisst das konkret?
Das Strategiepapier des BAG hat vier Handlungsfelder
festgelegt: Governance, Monitoring, Verhütung und Bekämpfung, Bildung und Forschung. Jedes Handlungsfeld umfasst diverse strategische Ziele und Schlüsselmassnahmen.
Governance:
Hier geht es darum, die besten in der Praxis erprobten Massnahmen als einheitliche und verbindliche Standards und Richtlinien in der Schweiz festzulegen.
Massnahmen sind zum Beispiel:
- Best-Practice-Standards und Richtlinien erarbeiten und deren Verbindlichkeit festlegen.
- Ebenen der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit klären.
- Mindestanforderungen bei den Ressourcen festlegen.
- Aufbau einer Wissensplattform.
Monitoring:
Hier soll ein nationales System zur Überwachung dieser Infektionen und zu ihren Auswirkungen aufgebaut werden.
Massnahmen sind zum Beispiel:
- Datenbedarf, Methoden und Standards bestimmen.
- Daten auswerten, Analysen.
- Vorgaben für Benchmarking festlegen.
- Früherkennungs-Systeme fördern.
- Meldethemen und -fristen festlegen
Verhütung:
Hier sollen Personal, Patienten und Besucher von Spitälern und Pflegeheimen sensibilisiert werden, insbesondere für wichtige Hygienemassnahmen wie Händedesinfektion.
Handlungsmöglichkeiten hier wären etwa:
- Kommunikationskonzept zur Information der Öffentlichkeit erarbeiten.
- Interne Lern- und Dialogkultur zum Thema in Spitälern und Pflegeheimen fördern.
- Sicherheitskriterien als Bedingung für Betriebsbewilligungen etablieren.
Bildung und Forschung:
Hier geht es unter anderem um die Ausbildung des Personals von Spitälern und Pflegeheimen im Bereich Infektionsprävention.
Schlüssel-Massnahmen wären hier etwa:
- Spezialisten in Infektionsprävention dem Bedarf entsprechend aus-, weiter- und fortbilden.
- Bedeutung der Infektionsprävention in der Bildung des ärztlichen und pflegerischen Personals stärken.
- Bildung der Mitarbeitenden im Bereich Infektionsprävention ins Quali- täts-Management integrieren.
Der Strategieentwurf geht in den nächsten Monaten bei den betroffenen Kreisen in die Konsultation. Im Dezember 2015 ist die Verabschiedung durch den Bundesrat geplant, damit im kommenden Jahr die Umsetzung beginnen kann.