«Eine Anpassung der Rechtsform war dringend notwendig»

Das Spital Uster wird zu einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Dadurch soll das Spital von einer besseren Planbarkeit und mehr Flexibilität profitieren.

, 16. Mai 2022 um 06:00
image
  • spital
  • spital uster
Der Zweckverband Spital Uster wird auf Anfang 2023 in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Alle entsprechenden Gemeinden haben am Sonntag mit klarem Ja für eine Rechtsformumwandlung gestimmt. 
Der Zweckverband orientiert sich bislang noch am Gemeinderecht, obwohl Spitalplanung und -finanzierung seit 2011 Sache des Kantons sind. Das bedeutet auch, dass die Spitäler heute das Unternehmerrisiko tragen. 
Mit der Rechtsformwandlung soll das Spital nun einerseits die notwendige unternehmerische Flexibilität und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erhalten, sich im Gesundheitsmarkt zu behaupten. Andererseits soll die Rechtsformänderung der Trägerschaft der Aktionärsgemeinden mehr Stabilität verleihen. 

Spital brauche Flexibilität und Handlungsspielraum

Unter dem Druck veränderter Rahmenbedingungen im Zürcher Gesundheitswesen, war eine Anpassung der Rechtsform dringend, wie das Spital Uster mitteilt. «Ein leistungsfähiges Spital braucht Flexibilität und Handlungsspielraum, um im Gesundheitsmarkt erfolgreich zu bestehen», sagt Verwaltungsratspräsident Reinhard Giger. 
Die Eigenkapitalbasis des Spitals erhält die nötige Stabilität und die Unternehmenstätigkeit profitiert von einer besseren Planbarkeit und mehr Flexibilität, wie Spitaldirektor Andreas Greulich sagt. Für eine erfolgreiche Unternehmensführung seien das im sehr dynamischen gesundheitspolitischen Umfeld «unschätzbare Vorteile». 
Das Spital Uster befindet sich derzeit in einer anspruchsvollen Situation: Es muss den organisatorischen und finanziellen Turnaround schaffen. Erste Meilensteine im vor zwei Jahren gestarteten Veränderungsprozess seien gesetzt: So hat das Spital im vergangenen Geschäftsjahr nach zwei schlechten Geschäftsjahren 2019 und 2020 sein operatives Ergebnis um elf Millionen Franken verbessert. 

Vorhaben scheiterte an der Urne

Es war bereits der zweite Anlauf für eine Rechtsformänderung. 2015 kam die Umwandlung des Zweckverbands in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft nicht zustande, da die Zustimmung aller zehn Zweckverbandsgemeinden noch gefehlt hatte.  
Derzeit müssen die Verantwortlichen die Strategie überarbeiten. Denn das Spital mit seinen rund 1'300 Mitarbeitenden erhält vom Kanton Zürich bis 2026 nur provisorische Leistungsaufträge. Begründet wurde dies vor allem mit gewissen Zweifeln bezüglich der mittel- bis längerfristigen wirtschaftlichen Stabilität und einer im Vergleich schlechteren Kosteneffizienz.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

So wird KI fit für die klinische Routine

Vivantes integriert mit clinalytix KI in die täglichen Behandlungsprozesse

image

GZO Spital Wetzikon: Definitive Nachlassstundung bewilligt

Damit wird dem Spital Wetzikon die benötigte Zeit eingeräumt, um das Sanierungskonzept anzugehen.

image

Das MediData-Netz: Damit alle profitieren

Die Digitalisierung im Gesundheitssystem ist dringend und bringt Vorteile für Health Professionals und Patient:innen. Die Standardisierung des Forums Datenaustauschs ermöglicht eine sichere Vernetzung und effiziente Prozesse. Das MediData-Netz ermöglicht die schnelle Implementierung neuer Lösungen.

image

Gesundheitsfördernde Materialien gesucht?

Die Wahl passender Materialien ist bei Neu- und Umbauten eine grosse Herausforderung – auch im Gesundheitsbereich. Denn diese müssen unterschiedlichen und hohen Anforderungen gerecht werden. Nicht immer ist das jahrelang Eingesetzte die beste Wahl und neue Alternativen haben es schwer.

image

Spitäler Schaffhausen: Gesamterneuerung teurer, Kosten bei 330 Millionen Franken

Dabei soll der Kanton insgesamt 130 Millionen Franken beitragen.

image

Spital Thusis: Zwischen Status Quo und Leistungsabbau

Soll das Spital Thusis in der heutigen Form erhalten bleiben – oder sich auf Kernbereiche beschränken? Dies die vorliegenden Szenarien. Ein Entscheid soll bis Mai 2025 fallen.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.