Der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) möchte zusammen mit dem Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse ein gemeinsames elektronisches Rezept schaffen.
Das E-Rezept soll in den bestehenden Softwareprogrammen der Arztpraxen und Apotheken eingesetzt werden können. Die beiden Verbände arbeiten deshalb mit ihren IT-Partnern – HCI Solutions, HIN, OFAC und weiteren – zusammen.
So soll das E-Rezept funktionieren
Ziel sei es, dass Ärztinnen und Ärzte im Anschluss an eine Konsultation mithilfe ihrer Praxissoftware ein E-Rezept ausstellen können, schreiben FMH und Pharmasuisse
in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Das E-Rezept werde den Patienten digital zugestellt oder als Ausdruck mit QR-Code übergeben.
Wie in der Mitteilung weiter steht, können die Patienten das E-Rezept auf ihrem Smartphone speichern, es an eine Apotheke weiterleiten oder für sich ausdrucken.
Wie wird die Gültigkeit überprüft?
Bei der nationalen Lösung von FMH und Pharmasuisse würden keine medizinischen Daten zentral gespeichert, versichern die beiden Verbände.
Und wie steht es mit der Gültigkeit der E-Rezepte? Diese könne von der Apotheke jederzeit anhand der Signatur überprüft werden, heisst es in der Mitteilung. Die Apotheke könne das E-Rezept validieren, die Verschreibung ausführen und es vollständig oder zum Teil entwerten.
Einfach und sicher
Das E-Rezept könne in Zukunft grosse Mehrwehrte schaffen, argumentieren die beiden Verbände. Es diene der Optimierung von Prozessen; Patienten hätten jederzeit Zugriff auf ihr Rezept. Zudem könnten die Rezepte leicht überprüft werden.
Sie seien weniger fehleranfällig, fälschungssicher und kopiergeschützt, lautet ein weiteres Argument. Das Abtippen von Rezeptdaten sowie das Kopieren von Papierrezepten würden entfallen, wodurch weniger Fehler passieren würden und möglicher Missbrauch erschwert würde.
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