Vor vier Jahren verurteilte das Bezirksgericht Sion einen Arzt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Der Grund: ungetreue Geschäftsführung. Das Gericht sah einen Betrag von rund einer halben Million Franken als erwiesen an. Der ehemalige Chefarzt des Spitals Wallis liess sich Gelder, die für die Forschung bestimmt waren, direkt auf sein privates Bankkonto überweisen.
«Arzt zeigte eine seltene Gier»
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des Arztes hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Nun hat das Walliser Kantonsgericht erneut entschieden,
wie die Tageszeitung «Nouvelliste» berichtet. Die Schadensumme von rund einer halben Million Franken sah das Gericht als zu hoch an. Die Rede ist nun von knapp 200'000 Franken, die der Mann unterschlagen haben soll.
Trotzdem sieht es die Schuld des Mannes als erwiesen an. Das Gericht folgt den Anträgen der Staatsanwaltschaft auf ein härteres Strafmass und erhöht die Strafe um 2 auf 16 Monate. Der Chefarzt «zeigte eine seltene Gier und ignorierte die medizinische Ethik», steht im Urteil zu lesen. Bereits die Vorinstanz sprach von einem «sehr starkem kriminellen Willen».
Nutzung von Privatkonten «üblich gewesen»
Die Verteidigung des ehemaligen Chefarztes, der zwischen 2006 und 2014 im Spital Wallis in Sion arbeitete, hat bereits angekündigt, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Beträge seien trotz Überweisung auf das Privatkonto ordnungsgemäss deklariert worden, wird der Anwalt des Mediziners in der Zeitung zitiert.
Und weiter: Der Chefarzt habe im Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt, die die beiden Verträge mit dem Vermerk des Kontos unterzeichnet hätten. Die Nutzung von Privatkonten von Ärzten im Spital Wallis sei zudem – bezugnehmend auf einen Bericht der kantonalen Finanzinspektion – üblich gewesen.