Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Aargauer Kantonsparlaments hat die Prüfung zu den nicht korrekt erfassten Leistungsverbuchungen durch Chefärzte abgeschlossen. Die Kommission hält «zweifelsfrei» fest, dass in den Kantonsspitälern Aarau (KSA) und Baden (KSB) systematisch falsche Honorarabrechnungen stattgefunden haben.
Die Untersuchung gehen in Aarau auf die Manipulationen des Angiologie-Chefarztes zurück, der inzwischen nicht mehr am KSA arbeitet. In diesem Fall läuft noch ein Strafverfahren. In Baden war der Chefarzt der Orthopädie beteiligt, der aktuell immer noch dort tätig ist. Rund 45'000 Franken musste er zurückzahlen. Die Chefärzte rechneten Operationen ab, obwohl sie nicht den gesamten Eingriff vorgenommen hatten.
Fehlende Informationen hinterlassen ein «unklares Bild»
Vieles ist aber nach wie vor unklar, wie am Donnerstag an einer Medienkonferenz ausgeführt wurde: Etwa die finanzielle Grössenordnung, der Zeitraum und die beteiligten Personen oder die betroffenen Kliniken und Abteilungen. Auch ein allfälliger Schaden für die Spitäler und allenfalls auch für die Krankenversicherer bleiben unbekannt.
Der Grund liegt nach Auffassung der Kommission unter anderem darin, dass die beiden Spitalleitungen den zur Überprüfung der Vorgänge beauftragten Revisoren offenbar «zu enge Vorgaben» gemacht hätten. Zum Beispiel: keine Prüfung vor 2014, nur ausgewählte Kliniken oder eine «Vorbereinigung» von einzelnen Fällen. «Die gegenüber der GPK ausgeführten Beweggründe für den Verzicht auf eine umfassende Untersuchung hinterlassen ein unklares Bild», halten die Kommissionsmitglieder fest. Die zwei Spitäler wehren sich allerdings gegen diese Darstellung.
Regierung zeigt offenbar bis heute wenig Interesse
Die GPK übt gleichzeitig Kritik am Aargauer Regierungsrat: «Das Risikobewusstsein und das Risikomanagement des Regierungsrats wird durch die GPK angesichts der nach wie vor ungeklärten Regress- und Reputationsfragen in diesem Fall als ungenügend erachtet», sagte GPK-Mitglied Daniel Aebi vor den Medien.
Der Regierungsrats zeigt laut der GPK bis heute zudem wenig Interesse an der vollständigen Aufklärung der Sachverhalte. Der Verzicht, den Vorkommnissen während den zwei Jahren der Untersuchung auf den Grund zu gehen, habe dazu geführt, dass die Kommission «auf weiten Strecken gleichzeitig die Funktion der Aufsicht und der Oberaufsicht wahrgenommen hat».
Was die Kommission der Regierung empfiehlt
Die Geschäftsprüfungskommission empfiehlt dem Regierungsrat deshalb, seine Aufsichts- und seine Eigner- beziehungsweise Eigentümerfunktion auch bei ausgelagerten Staatsanstalten «umfassend» wahrzunehmen, sagte Kommissionspräsident Marco Hardmeier. Eine Umwandlung der Spitäler in Aktiengesellschaften entbindet die Regierung nach Ansicht der GPK nicht von dieser Verpflichtung, solange sich die Spitäler zu 100 Prozent im Kantonseigentum befinden.
Gleichzeitig soll der Regierungsrat für die Kommissionen der Oberaufsicht «generell» und «im Einzelfall» ein optimales Zusammenwirken und eine offene und effiziente Zusammenarbeit aller Akteure gewährleisten. Dies war offensichtlich nicht immer der Fall. Die nur «sehr schleppende Zusammenarbeit» mit der Regierung im Sommer 2019 sorgte bei der Kommission für «Befremden», wirkte «nicht vertrauensbildend» und soll zu einer zeitlichen Verzögerung von gut fünf Monaten geführt haben. Wie der Regierungsrat auf diese Rüge reagiert hat, ist noch nicht öffentlich geworden.