Kurioser Berufsunfall eines Klinikmitarbeiters

Ein Angestellter einer Klinik hatte sich vor Jahren während der Arbeit verletzt. Nun wollte er vor Bundesgericht einen Rückfall geltend machen.

, 24. Juni 2021 um 07:00
image
  • spital
  • thurgau
  • hotellerie
  • orthopädie
Ein neuer Entscheid des Bundesgerichtes zeigt, mit was sich Rechtssprecher im Zusammenhang mit Spitälern alles beschäftigen müssen. In diesem Fall geht es um einen Mitarbeiter, der im Januar 2013 einen Berufsunfall erlitten hatte. Sechs Jahre später wollte er einen Rückfall geltend machen.
Was war passiert? Der Mitarbeiter im Bereich Hotellerie hatte sich das Knie am Türschlossbolzen eines Elektroschiebewagens angeschlagen. Der Unfall ereignete sich im Januar 2013 während der Arbeit in einer nicht namentlich genannten Klinik. Die Axa-Versicherung zahlte die Heilbehandlung und das Taggeld – und schloss den Bagatellfall ein halbes Jahr später ab.

Klinik-Mitarbeiter verliert vor Bundesgericht

Rund sechs Jahre später, im Januar 2019, hatte der Mann mit Jahrgang 1970 erneut Kniebeschwerden. Es wurde eine Meniskusläsion am linken Knie festgestellt. Sein behandelnder Orthopäde sah die Ursache dafür in der Knieverletzung vom Januar 2013. Die Axa verneinte allerdings eine Leistungspflicht. Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau sah keinen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen.
Das wollte der Mann, der seit 1986 in der Klinik arbeitet, aber nicht hinnehmen. Er gelangte mit seiner Anwältin Stéphanie Baur ans Bundesgericht. Die höchsten Richter des Landes haben die Beschwerde nun aber als unbegründet abgewiesen. Sie stützen sich auf die medizinische Aktenlage und auf die Vorinstanz.

Gericht hält Argumentation des Orthopäden als unbegründet

Der Bericht des Arztes, der die Axa beraten hat, zeige «nachvollziehbar», dass die während der Arbeit erlittene Knieverletzung nicht dazu geeignet gewesen sei, eine Meniskusläsion herbeizuführen.
Der Orthopäde des Mannes handelt gemäss Bundesgericht nach der unzulässigen Beweismaxime «post hoc ergo propter hoc». Das heisst: Er habe fälschlicherweise von der ursprünglichen Anerkennung der Unfallkausalität auf die Bejahung der Unfallkausalität auch im Rückfall geschlossen. Diese Argumentation sei aber nicht überzeugend, steht im Urteil zu lesen.

  • Urteil Bundesgericht vom 19. Mai 2021: 8C_229/2021

Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

GZO Spital Wetzikon: Definitive Nachlassstundung bewilligt

Damit wird dem Spital Wetzikon die benötigte Zeit eingeräumt, um das Sanierungskonzept anzugehen.

image

Das MediData-Netz: Damit alle profitieren

Die Digitalisierung im Gesundheitssystem ist dringend und bringt Vorteile für Health Professionals und Patient:innen. Die Standardisierung des Forums Datenaustauschs ermöglicht eine sichere Vernetzung und effiziente Prozesse. Das MediData-Netz ermöglicht die schnelle Implementierung neuer Lösungen.

image

Gesundheitsfördernde Materialien gesucht?

Die Wahl passender Materialien ist bei Neu- und Umbauten eine grosse Herausforderung – auch im Gesundheitsbereich. Denn diese müssen unterschiedlichen und hohen Anforderungen gerecht werden. Nicht immer ist das jahrelang Eingesetzte die beste Wahl und neue Alternativen haben es schwer.

image

Spitäler Schaffhausen: Gesamterneuerung teurer, Kosten bei 330 Millionen Franken

Dabei soll der Kanton insgesamt 130 Millionen Franken beitragen.

image

Nachhaltiger Neubau in Arlesheim: Fast alles aus Holz

Der Neubau der Klinik Arlesheim setzt auf nachhaltigen Holzbau. Mit modernster Architektur und ökologischen Materialien entsteht ein einzigartiges Gebäude, das Gesundheit und Umwelt vereint. Ein Projekt, das für die Zukunft der medizinischen Versorgung steht.

image

KSBL: Zentrum Bewegungsapparat wird universitär

Die klinische Professur für Orthopädie und Biomechanik der Universität Basel geht ans Kantonsspital Baselland.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.