Mindestfallzahlen für Operateure? Spital zieht vor Gericht

Das Spital Bülach will Rechts- und Planungssicherheit. Jetzt soll das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

, 27. September 2017 um 09:58
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Bekanntlich zieht der Kanton Zürich bei den Mindestfallzahlen die Schraube an. Ab nächstem Jahr gelten für fünf weitere Leistungsgruppen solche Quoten. Und vor allem: Ab 2019 müssen Chirurgen in bestimmten Bereich eine Mindestanzahl von Operationen durchführen. Erreichen sie dies in einem Jahr nicht, dürfen sie im Folgejahr nicht in diesem Bereich operieren. 
Rolf Gilgen, CEO des Spitals Bülach, will diesen Regierungsbeschluss nicht akzeptieren. Wie er im «Zürcher Unterländer» bekanntgab, bereitet das Spital eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht vor. 

Darf die Regierung das überhaupt?

«Als Spital muss man mehrere Jahre in die Zukunft vorausplanen. Wenn die Regierung solche Regeln wie eine Mindestfallzahl pro Operateur einführen kann, gegen den Willen der Regionalspitäler, herrscht keine Planungssicherheit. Deshalb wollen wir nun rechtlich abklären, ob die Regierung solche Auflagen überhaupt beschliessen kann», so der Spital-CEO in der Zeitung.
Auch das See-Spital mit seinen Standorten in Horgen und Kilchberg hatte schon mit dem juristischen Weg gedroht. «Das See-Spital überlegt sich, gerichtlich vorzugehen, weil der Zentralisierung von medizinischen Dienstleistungen Einhalt geboten werden muss», sagte Spitaldirektor Markus Pfammatter Anfang September der «Zürichsee-Zeitung».
Das See-Spital hatte im gleichen Regierungs-Paket zur Spitalliste seinen Leistungsauftrag für die spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie verloren – weil seine Fallzahlen hier zu tief sind. Das Spital Bülach wiederum ist ungehalten, weil es den Leistungsauftrag für Bariatrie erneut nicht erhalten hatte, trotz jahrelangen Bemühungen. Mit der Verschärfung für die Vergabe von Leistungsaufträgen werde es für die Regionalspitäler immer schwieriger, wirtschaftlich zu arbeiten, befindet Rolf Gilgen.

«Widerspricht Treu und Glauben»

Auch die «Interessengruppe Primärspitäler» hatte bereits gedroht, dass sich die Spitäler nun rechtliche Schritte vorbehalten. Die Organisation hatte sich im Kanton Zürich angesichts der vom Regierungsrat geplanten Fall-Minimalanforderungen gebildet; sie umfasst See-Spital, Spital Limmattal, Spital Bülach, Spital Uster, Spital Männedorf, GZO Spital Wetzikon, Spital Zollikerberg, Spital Affoltern, Paracelsus-Spital Richterswil sowie Limmatklinik.
Die neuen Beschlüsse der Kantonsregierung widersprächen Treu und Glauben, denn die aktuelle Spitalplanung basiere auf Vereinbarungen und einer Planung, die bis ins Jahr 2020 Gültigkeit haben sollten. «Diese kurzfristige Anpassung untergräbt die Planungs- und Investitionssicherheit», so die IG.
In der Vernehmlassung hatten andererseits das Universitätsspital Zürich, das Kantonsspital Winterthur, das Stadtspital Triemli, die Klinik Hirslanden und die Universitätsklinik Balgrist grundsätzlich die Einführung von Mindestfallzahlen pro Operateurin oder Operateur befürwortet.
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