Psychiatrie Baselland: Intensivbetreuung ist eine Gratwanderung

Für die Intensivbetreuung gibt es keine einheitlichen Vorgaben. 150 Pflegefachpersonen fordern nun Leitlinien.

, 5. Februar 2016 um 14:00
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Eine psychiatrische Intensivbetreuung ist ein einschneidender Eingriff in die Intim- und Privatsphäre eines Patienten und schränkt ihn in seiner Autonomie ein. Die Pflegewissenschafter Sven Hoffmann von der Psychiatrie Baselland und Andrea Wick von der Berner Fachhochschule wiesen an einem Symposium über Intensivpflege auf die Spannungsfelder hin zwischen dem Anspruch einer pflegerisch-therapeutischen Begleitung und der Notwendigkeit zur Kontrolle und Überwachung schwer psychisch erkrankter Menschen.
Mehr Wissenschaft und LeitlinienElena Seidel, Direktorin Pflege der Psychiatrie Baselland führte aus, dass trotz Einsatz von Intensivbetreuung in vielen Kliniken mit viel Personal und entsprechenden Kostenfolgen noch wenig wissenschaftlich gesicherte Daten über die Wirksamkeit der Intensivbetreuung existieren. Nicht nur in pflegewissenschaftlichen Studien, sondern auch von den anwesenden Fachpersonen aus der ganzen Schweiz wurden Leitlinien zur einheitlichen Praxis der psychiatrischen Intensivbetreuung gefordert.
Vielfältige FragestellungenWieviel persönliche Freiheit und Selbstbestimmung kann einem Patienten gewährt werden, der für seine eigene Sicherheit nicht mehr garantieren kann? Wie können Pflegefachleute den Betroffenen die nötige Behandlung und den Schutz zukommen lassen, wenn der Patient dies ablehnt? Wie kann die Sicherheit unter grösstmöglichem Einbezug des Patienten gewährleistet, und wann muss gegen dessen Willen eingegriffen werden?
Nach einem Podiumsgespräch formte sich eine Haupterkenntnis heraus: Patienten und Angehörige sind als Experten in eigener Sache ernst zu nehmen – und wenn möglich in Behandlungsentscheide einbeziehen.

Weitere Einzelheiten in der Medienmitteilung der Psychiatrie Baselland.
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