«Hilft besser, heilt schneller: Hirslanden» oder «Hast du ein Blutgerinnsel, geh schnell in die Insel» Solche Werbesprüche sind für Spitäler tabu. Die Standesordnung der Ärzte verbietet unsachliche Werbung, die nicht dem Informationsbedürfnis der Patienten entspricht.
Doch Hirslanden hat eine andere Lösung gefunden, sich bei potenziellen Patienten beliebt zu machen: Die Privat-Klinik-Gruppe ist bei jedem Match des Berner Fussballvereins Young Boys präsent. Hirslanden Bern ist so genannter «medizinischer Partner» des Berner Wankdorf-Stadions und des Fussballclubs.
Ein Notfall-Team sorgt fürs ganze Stadion
Das bedeutet: Die Spital-Gruppe bietet die gesamte Notfallversorgung während der YB-Heimspiele und aller übrigen Anlässe im Stadion an. Das Medical Team Bern kümmert sich mit Notärzten, Rettungssanitätern, Pflegefachpersonen und Samaritern für die medizinische Betreuung im Berner Heimstadium.
Besonders prominent kommt dieser Einsatz zum Vorschein, wenn ein verletzter Spieler auf dem legendären Krankentransport-Wägeli von YB weggefahren werden muss. Doch auch ohne solche Einsätze ist das Hirslanden-Personal mit Leuchtwesten und dem Spital-Schriftzug bei jedem Spiel unübersehbar.
Auch der Teamarzt arbeitet bei Hirslanden
Die Zusammenarbeit zwischen YB und Hirslanden ist wertvoll – im Wortsinn. So genannte YB-«Gold-Partner», zu welchen Hirslanden gehört, zahlen dem Fussball-Verein 100 000 Franken. Und die Zusammenarbeit geht auch ausserhalb des Stadions weiter: Teamarzt von YB ist Cuno Wetzel, natürlich ein Belegarzt von Hirslanden.
Andere Spitäler können von solchen Werbemöglichkeiten nur träumen. Ohne Reklame kommt heute kaum mehr eine Klinik aus. Vor allem auch die neuen Arzt- und Gesundheitszentren, die vielerorts eröffnet werden, müssen um ihre Patienten werben. In der Regel geht es darum, die neue Kundschaft den ansässigen Ärzten abzuwerben.
Neue Arztzentren setzen unter anderem auf Werbung auf ihren Websites. Ein Beispiel: Arzthaus.ch. Diese Gruppenpraxis hat Filialen in Aarau, St. Gallen, Zürich und Zug. Auf ihrer Website wirbt sie ausführlich für ihre lange Öffnungszeiten und ihre «erfahrenen Ärzte». Die abgebildeten Fotomodell-Ärztinnen und -Ärzte dürfte man in den Praxen allerdings kaum zu Gesicht bekommen.
Diese Ärtzinnen und Ärzte, welche Arzthaus.ch auf seiner Website abbildet, dürfte man in den Praxen kaum je zu Gesicht bekommen. | Bild: Screenshot
Spitäler sind zu mehr Wettbewerb gezwungen
Die Schweizer Kliniken sind derzeit in der Zwickmühle: Damit die Gesundheitskosten sinken, setzt der Bund auf mehr Wettbewerb zwischen den Spitälern. Wie aber sollen Kliniken für sich werben? Eine heikle Frage.
Gemäss Medizinalberufegesetz (MedBG) des Bundes ist es Medizinalpersonen und Spitälern zwar erlaubt, Werbung zu machen. Sie muss aber «objektiv» sein. Unzulässig ist Werbung laut der Standesordnung der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), wenn sie das Ansehen des Arztberufes beeinträchtigt.
Medizinische Werbung darf nicht «marktschreierisch» sein
Das ist zum Beispiel der Fall, «wenn sie der Selbstanpreisung der eigenen Person dient oder die eigene ärztliche Tätigkeit durch reklamehaftes Herausstellen in aufdringlicher oder marktschreierischer Weise darstellt.» Mit Werbebanderolen an der Krankenliege und Fotomodell-Ärzten auf der Website dürften Hirslanden und Arzthaus.ch schon ziemlich nah an dieser Grenze operieren.