Seit Montag gilt für alle Standorte des Spitals Thurgau: Wer zu Besuch kommt, muss ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen. An jedem Eingang werden die Personen, die ins Spital möchten, von Sicherheitspersonal überprüft.
«Konsequent aber fair»
Eine nicht ganz billige Massnahme. «Ich rechne mit etwa 100 000 bis 120 000 Franken Zusatzkosten pro Monat für die Kontrollen», sagt Marc Kohler, Direktor des Spitals Thurgau auf Anfrage von Medinside. Trotzdem hat sich das Spital für diesen Weg entschieden: «Die Zertifikatspflicht ist konsequent und gleichzeitig fair. Denn so haben Besuchende nach wie vor Zugang zu den Patienten, sind aber gut geschützt und geprüft.»
Unispital Basel kontrolliert auch
Auch das Universitätsspital Basel (USB) hat diese Variante gewählt: «Die Spital-Taskforce hat das empfohlen, weil sich das Ansteckungsrisiko so am besten in den Griff bekommen lässt», erklärte Mediensprecherin Caroline Johnson. Auch sie verhehlt den Aufwand nicht, welcher diese Regelung mit sich bringt. «Wir haben das ganze Areal abgesperrt und zusätzliches Sicherheitspersonal beigezogen.»
In Freiburg nur Stichproben
Ganz anders macht das zum Beispiel das Freiburger Spital (HFR): Zwar gilt auch dort seit heute, dass alles Besucher ein gültiges Covid-Zertifikat haben müssen. Doch den grossen Kontrollaufwand, den das Spital Thurgau und das USB betreiben, spart sich das HFR. «Es werden Stichproben durchgeführt», heisst es. Auf eine lückenlose Prüfung verzichtet das Spital. Der Grund: «Wir wollen eine Warteschlange am Eingang vermeiden», wie HFR-Sprecherin Lara Gross Etter sagt. Sie räumt ein, dass sich nicht alle Besucher an die Regelung halten könnten. «Aber wir setzen auf das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung.»
In Zürich reicht «Befragung auf Covid-19-Symptome»
Auch eher lasch sind die Regelungen im Universitätsspital Zürich (USZ). Die Sprecherin Manuela Britschgi sagt zwar, es bestünden «Eintrittskontrollen». Diese bestehen allerdings darin, dass die Personen, die ins Spital kommen «bezüglich der Hygiene- und Schutzmassnahmen angeleitet und auf Covid-19-Symptome befragt» würden.
Insel: Zwei Besuche für eine Stunde
Das Berner Inselspital räumt ebenfalls ein, dass seine Besucherregelung – maximal zwei Besucher für maximal eine Stunde – mit wenig Aufwand zu bewältigen sei. «Diese Regelung ist angemessen und praktikabel», sagt Mediensprecher Daniel Saameli. «Sie trägt den erhöhten Hygieneanforderungen Rechnung, ermöglicht aber gleichzeitig ein Minimum an Besuchen, die für die Patientinnen und Patienten sehr wichtig sind.»
St. Gallen hat Besuchsverbot
Allerdings fragt sich, wie praktikabel solche Beschränkungen der Besucherzahl und der Besuchszeit tatsächlich sind. Philipp Lutz, der Medienbeauftragte des Kantonsspitals St. Gallen jedenfalls sagt: «Solche Regeln kann das Stationspersonal kaum kontrollieren und durchsetzen. Sie führen auch ständig zu Diskussionen.» In St. Gallen gilt deshalb seit einer Woche: «Besuche sind – mit wenigen Ausnahmen – verboten.» Interessant dabei: Das St. Galler Kantonsspital hat die Erfahrung gemacht, dass viele Patienten gar nicht so unglücklich darüber sind, dass es ruhiger geworden ist.
Solothurn erlaubt täglich einmal einstündigen Besuch
Für die Solothurner Spitäler wäre ein generelles Besuchsverbot derzeit nicht verhältnismässig, wie Mediensprecher Hannes Trionfini sagt. Auch eine Zertifikatspflicht wollen die Spitäler noch nicht einführen; auch wenn diese vom Kanton diskutiert wird. Deshalb gilt in Solothurn die Regelung mit täglich einem Besuch für eine Stunde. Das sei sofort umsetzbar. Finanzielle Fragen und personeller Aufwand hätten bei diesem Entscheid keine Rolle gespielt, sagt Trionfini.
Luzern beschränkt seit heute
Die gleiche Regel wie in Solothurn, also ein Besuch für eine Stunde, gilt seit heute auch im Luzerner Kantonsspital (LUKS).
Winterthur: Zurück zur bewährten Regel
«Wir sind zur bewährten Regelung zurückgekehrt, die auch während der zweiten und dritten Welle gültig war», sagt Marius Hasenböhler-Backes, Sprecher des Kantonsspital Winterthur (KSW). Seit vorgestern heisst es deshalb im KSW wieder: Patienten dürfen pro Tag einen Besuch für höchsten zwei Stunden empfangen.