Spitäler warnen vor dem «Gespenst der Überkapazitäten»

Der Verband Zürcher Krankenhäuser kritisiert eine politisch verordnete Beschränkung des Bettenbestands in Spitälern.

, 19. Dezember 2019 um 10:39
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Im Kanton Zürich gebe es zu viele leere Spitalbetten. So lautet der Vorwurf der Politik und teilweise auch der Krankenkassen. Die Folge: Kostentreiber und Anreiz für unnötige Operationen, um die Betten auszulasten. Dem widerspricht der Zürcher Spitalverband VZK nun vehement.
Es darf dem VZK zufolge bezweifelt werden, dass es im Kanton zu viele Spitalbetten gibt. Gäbe es Überkapazitäten, dann gäbe es auch keine Wartezeiten für Patienten, schreibt der Verband Zürcher Krankenhäuser. Die Institution, die über 30 Spitäler mit insgesamt fast 35'000 Mitarbeitenden vertritt, bezeichnet dies als das «Gespenst der Überkapazitäten», das umher spukt. 

Maximaler Bettenbestand als Masstab? 

Für Verwirrung sorge in der öffentlichen Diskussion auch die Definition der Spitalauslastung. Nicht selten würden die Begriffe durcheinandergebracht, schreibt der Verband in seinem Papier. 
Wichtig sei dabei die Unterscheidung zwischen dem «maximalen Bettenbestand» und den «effektiv betriebenen Betten». Zudem nutzen die Spitäler bei saisonalen Schwankungen auch die Möglichkeit, Betten temporär ausser Betrieb zu nehmen.

80 oder 85 Prozent Auslastung?

Für die Berechnung der Auslastung ist laut VZK nicht die maximale Bettenzahl, sondern die Zahl effektiv betriebener Betten ausschlaggebend. Ein Zürcher Durchschnittsspital weist einen maximalen Bettenbestand von 325 Betten auf. Effektiv betreibt es im Jahresdurchschnitt 300 Betten. Davon sind durchschnittlich 245 Betten effektiv belegt. Die Auslastung: 81 Prozent. 
Nebst den Reserven sind dem Verband zufolge 55 freie Betten im fiktiven Spital als betrieblich notwendiger Puffer eingeplant. Unter anderem für Vorhalteleistungen wie Notfälle, auf Grund des Gesundheitszustandes eines Patienten oder aus infektiologischen Gründen.
Das Ziel einer optimalen Auslastung liegt laut Verband demnach bei ungefähr 80 Prozent. Nach neuer Zählweise, die seit der Einführung der Spitalfinanzierung gilt. Immer wieder hört man allerdings, ein Spital sollte mindestens zu 85 Prozent belegt sein. Bei einer wesentlich höheren Belegung sei aber «der rasche Zugang zur Spitalversorgung für Patienten gefährdet», hält der Verband fest. 

Führt zu Rationierung und Zweiklassenmedizin

Der Zürcher Spitalverband warnt nun vor einer politischen Einflussnahme auf die Versorgungssicherheit: «Die Beschränkung des Bettenbestands birgt die Gefahr temporärer Unterkapazitäten und Unterversorgung der Bevölkerung», steht im Papier weiter zu lesen. 
Die Forderung der Politik nach einer höheren Spitalauslastung laufe in der Realität dazu hinaus, dass Spitäler weniger Betten in Betrieb nähmen. Dies wiederum führt laut VZK zu längeren Wartezeiten, zur Vertagung von elektiv geplanten Operationen oder zur Weiterleitung von Notfällen. Es bestehe so auch die Gefahr, dass die Wahlfreiheit beschränkt werde und Zusatzversicherte einen schnelleren Zugang erhielten. 
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