Vergütung von Pflegematerial neu geregelt

Künftig sollen die Kassen die Kosten von Pflegematerial in jedem Fall übernehmen müssen-

, 9. Dezember 2019 um 07:58
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Im Herbst 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt, dass in der Gesundheitsbranche für Unruhe sorgte. Das Gericht entschied nämlich, dass vom Pflegepersonal verwendete Materialien, die sich auf der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) befinden, nicht mehr über die Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Kleiner Spitexdienste und selbständige Pflegefachpersonen gerieten in Schwierigkeiten. Manche Anbieter wichen teilweise auf billigeres Material aus, oder lehnten es ab, gewisse kostenintensive Behandlungen durchzuführen. 
Viele Kantone und Gemeinde sprangen deshalb ein und übernahmen die Kosten selbst. Manche taten dies unwillig.

Kostenverschiebung von 65 Millionen Franken

Nun hat die nationale Politik reagiert. Der Bundesrat will eine schweizweit einheitliche Vergütung für das Pflegematerial einführen, wie er in einer Mitteilung schrieb. Künftig sollen die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung direkt durch Patientinnen und Patienten, eine nichtberuflich mitwirkende Person oder eine Pflegefachperson erfolgt, schreibt der Bunderat. Und Weiter: Diese Regelung soll im Bundesgesetz über die Krankenversicherung verankert werden. Die neue Regelung geht nun in die Vernehmlassung.
Die Neuregelung sorgt bei der obligatorische Krankenpflegeversicherung für Mehrausgaben von schätzungsweise rund 65 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig werden aber die Kantone und Gemeinden um denselben Betrag entlastet.
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