Spitex-Organisationen sollen keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen müssen

Die Leistungen aller Spitex-Organisationen in den Bereichen Haushalthilfe und Betreuung sollen künftig von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden.

, 28. Februar 2023 um 14:53
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Symbolbild Freepik
Der Ständerat hat am Dienstag im Rahmen der Beratungen zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eine Reihe von Anpassungen gutgeheissen. Mitunter wurde entschieden, dass die Leistungen aller Spitex-Organisationen in den Bereichen Haushalthilfe und Betreuung künftig von der Steuer ausgenommen werden sollen.
Damit habe der Ständerat einer Forderung der Association Spitex privée Suisse (ASPS) Folge gegeben, die sich seit langem für die Gleichbehandlung aller Spitex-Organisationen einsetzt, schreibt die Association Spitex privée Suisse ASPS in einem Communiqué.

Leistungen unterschiedlich betrachtet

Zur Erklärung: Derzeit werden die Leistungen der Haushaltshilfe und der Betreuung unterschiedlich betrachtet, je nachdem, ob sie von öffentlichen (gemeinnützigen) Organisationen erbracht werden oder nicht.
Konkret wird Patientinnen und Patienten von privaten Organisationen die Mehrwertsteuer zum Normalsatz in Rechnung gestellt, während auf identischen Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen, die von öffentlichen Spitex-Organisationen erbracht werden, keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
Das sei eine schwer verständliche Situation, weil es in diesem Bereich keine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Spitälern oder Pflegeheimen gebe, ist weiter zu lesen.

Zugunsten der Patienten

Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat, dessen Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Differenzen behandeln muss.
Wird der Entscheid des Ständerates bestätigt, werden die Patientinnen und Patienten, die die Dienste privater Spitex-Organisationen in Anspruch nehmen, in Zukunft weniger bezahlen müssen, da die Mehrwertsteuer nicht mehr verrechnet werden muss.
Weil heute rund 50 Prozent der Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen von privaten Organisationen erbracht werden, werde sich dies spürbar auf das Portemonnaie der Leistungsempfänger auswirken, so die ASPS weiter.
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