Notfall: Die Bagatellgebühr rückt näher

Wer den Spital-Notfall aufsucht, erhält einen Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt: So will es die Gesundheitskommission des Nationalrats.

, 13. April 2025 um 22:00
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Jährliche Anzahl Fälle in Notaufnahmestationen und Anteil (!) Bagatellfälle | Quelle/Grafik: Helsana
Das Thema ist ein Dauerbrenner: Im September 2017 wollte Thomas Weibel, damals Nationalrat der Grünliberalen, mit einer parlamentarischen Initiative dafür sorgen wollte, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr bezahlen müssen – beispielsweise 50 Franken. Seither haben das Parlament und seine Kommissionen schon mehrfach darüber beraten.
Jetzt wieder. Nach einer Vernehmlassung sprach sich die Gesundheitskommission des Nationalrats am Freitag dafür aus, die Idee weiterzuverfolgen. Allerdings war das Ergebnis denkbar knapp: 13 zu 12.
Konkret unterstützte die Kommission die einschneidendere der vorliegenden Varianten. Danach wird den Versicherten bei jedem Besuch in der Spitalnotaufnahme ein Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt erhoben – zu bezahlen ungeachtet der Höhe des bereits bezahlten Selbstbehalts, sobald die versicherte Person die jährliche Franchise erreicht hat. Die andere Variante sah eine Erhöhung des jährlichen Höchstbetrags des Selbstbehalts um 50 Franken für jedes Aufsuchen der Spitalnotfallaufnahme vor; sie wird nun dem Nationalrat als Minderheitsantrag unterbreitet.

Es liegt bei den Kantonen

Schwangere und Kinder sollen von dieser Regelung ausgenommen sein – ebenfalls Personen, die von einem Arzt, einem Zentrum für Telemedizin oder der Apotheke schriftlich in die Spitalnotaufnahme überwiesen werden.
Im Vorfeld hatte es auch warnende Stimmen gegeben. Vielfach wurde zum Beispiel vor nutzloser Bürokratie gewarnt. Aber diverse Kantone möchten eine gezielte Erhöhung der Kostenbeteiligung, um so eine abschreckende Wirkung zu erzielen und ihre Spitalnotaufnahmen zu entlasten. Ihnen will die Nationalratskommission nun den Weg ebnen. Denn die Kompetenz zur Einführung der «Bagatellgebühr» soll bei den Kantonen liegen.
Als Nächstes erhält nun der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor der Entwurf dann vom Nationalrat behandelt wird.

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