Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben aufgrund der Omikron-Variante BA.5 und den steigenden Neuinfektionen die Impfempfehlungen für den Sommer aktualisiert und die Grundzüge einer Empfehlung für den kommenden Herbst formuliert.
Neu wird neben immungeschwächten Menschen auch Personen über 80 Jahren ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Diese haben aufgrund ihres Alters das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Zudem lasse der Schutz nach der Impfung gegen schwere Erkrankung und Hospitalisation in dieser Altersgruppe am schnellsten nach, schreibt das
BAG.
Ausfälle im Gesundheitswesen verhindern
Für den kommenden Herbst wird die Impfempfehlung gemäss aktueller Einschätzung auf die gesamte erwachsene Bevölkerung ausgeweitet. Sie richte sich in erster Linie an die besonders gefährdeten Personen und das Gesundheitspersonal. Damit sollen unter anderem soweit möglich krankheitsbedingte Ausfälle oder Lücken in der Betreuung verhindert werden.
Für alle anderen Personengruppen, die bereits vollständig immunisiert sind (dreimal geimpft, genesen und zweimal geimpft), empfehlen BAG und EKIF weiterhin, mit einer weiteren Auffrischimpfung zuzuwarten bis im Herbst. «Sie haben gemäss aktuellem Wissensstand nach wie vor einen ausreichenden Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung.»
Eine weitere Impfung könne bei den aktuell zirkulierenden Virusvarianten nur beschränkt vor einer Infektion und milden Erkrankungen schützen. Zudem könne es sich lohnen, auf die adaptierten Impfstoffe zu warten, die voraussichtlich im Herbst 2022 zur Verfügung stehen werden.
Zeitpunkt der Auffrischimpfung noch offen
Der genaue Zeitpunkt, wann die Auffrischimpfung im Herbst 2022 verabreicht werden soll, kann der Bund aufgrund der epidemiologischen Entwicklung und wegen der noch offenen Verfügbarkeit und Wirksamkeit eines adaptierten oder anderen Impfstoffes aktuell noch nicht bestimmen.
Sicher ist: Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 wird im Falle einer breiten Empfehlung für die Bevölkerung kostenlos sein, wie es auch bisher für empfohlene Impfungen der Fall ist. Die Kosten für die Impfstoffe, die Verabreichung und das notwendige Material werden von Bund, Kantonen und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung sind die Kantone zuständig.
Beschaffung von Covid-19-Impfstoff für 2023
Laut BAG stehen ausreichend Impfdosen zur Verfügung. Der Bund rechnet damit, dass im Herbst 2022 neben den bisher eingesetzten Impfstoffen angepasste Impfstoffe verfügbar sein wird.
Derzeit sei noch unklar, ob der angepasste, bivalente Impfstoff bereits bei Start der Impfkampagne zur Anwendung kommen werde. Grundsätzlich stehe der Schweiz – vorbehältlich der entsprechenden Zulassung durch Swissmedic – stets die neuste verfügbare Impfstoffvariante der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.
Die Auslieferung von Impfdosen an die Schweiz erfolgt in Teillieferungen über die Jahre 2022 und 2023 hinweg. Die Verhandlungen mit den Herstellern zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen für 2023 konnten nach der parlamentarischen Debatte erfolgreich abgeschlossen werden. Neu werden je 3,5 Mio Dosen von Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) beschafft.