2014 haben mehr Patienten in Deutschland bei ihrer Krankenkasse einen Verdacht auf Behandlungsfehler angemeldet als in den Vorjahren. Der
Medizinische Dienst der Krankenkassen musste 14'600 Fälle behandeln – das waren gut 2000 mehr als im Jahr davor.
In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. «Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch – insoweit können wir als Medizinischer Dienst keine Entwarnung geben», sagt Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS.
Die Zahl der bestätigten Fehler stieg 2014 leicht an, sie lag bei 3'796 Fällen nach 3'687 im Jahr davor.
Knapp zwei Drittel der Behandlungsfehler-Vorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen einen niedergelassenen Arzt.
Die wahrgenommene Gefahr der Chirurgie…
Die meisten Behandlungsfehler-Vorwürfe bezogen sich jedoch auf chirurgische Eingriffe: 7'845 Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen – also gut die Hälfte aller Verdachtsmeldungen.
«Dies hat nach unserer Erfahrung damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden», sagt Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern.
…und die wahren Risiken der Pflege
Allerdings: Die höchste Quote an bestätigten Behandlungsfehlern findet sich nicht in der Chirurgie. Am häufigsten wurde ein Fehlervorwurf in der Pflege bestätigt (58 Prozent von 590 Fällen), gefolgt von der Zahnmedizin mit 39 Prozent von 1'419 Fällen, der Allgemeinchirurgie mit 27,5 Prozent von 1'642 Fällen sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 27 Prozent von 1'144 Fällen.
«Die Zahlen der MDK-Gemeinschaft spiegeln jedoch nicht die Behandlungsqualität wider, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentieren», sagt Astrid Zobel. «Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler zum einen nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind.»
Hintergrund
In Deutschland überprüfen Gutachterteams des Spitzenverbandes der Krankenkassen Vorwürfe von Behandlungsfehlern. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird zudem geprüft, ob der Schaden auch durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich.
Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Beauftragt werden die MDK durch die Krankenkassen.