Der Kanton Zürich muss sparen. So hat der Regierungsrat eine Geldquelle entdeckt, die er neu anzuzapfen gedenkt: die in Listenspitälern behandelten Halbprivat- und Privatversicherten. Der Kanton käme dadurch zu einem Geldsegen von 43 Millionen Franken. Weil insbesondere die Kliniken der Hirslanden AG betroffen wären, wird die Steuer in Politkreisen vielsagend «Hirslandensteuer» genannt.
Ausgleichsabgabe tönt besser als Steuer
Im Kanton Bern verfolgte der frühere Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud vor fünf Jahren ein ähnliches Ansinnen. Der SP-Regierungsrat sprach aber nicht von einer Spitalsteuer, sondern von einer «Ausgleichsabgabe» (so wie heute auch der Zürcher FDP-Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger lieber von einer «Abgabe auf Zusatzversicherte» spricht).
Der Gesetzesvorschlag lautete: «Die zuständige Stelle der Gesundheits- und Fürsorgedirektion erhebt gegenüber jedem im Kanton Bern gelegenen Listenspital jährlich eine Ausgleichsabgabe auf den Vergütungen, welche die Zusatzversicherer ihm für Behandlungen ausrichten, die auch einen Sockelbeitrag aus einer Sozialversicherung ausgelöst haben.» Die Höhe der Abgabe, maximal 20 Prozent der Vergütungen, hätte der Regierungsrat festlegen sollen.
Nein danke!
Das Ansinnen wurde in den Beratungen pulverisiert. Dabei wäre das Geld nicht in die chronisch unterfinanzierte Staatskasse geflossen wie im Kanton Zürich, sondern in den Ausgleichsfonds, der für die Spezialfinanzierung von Spitälern verwendet wird. Man darf davon ausgehen, dass linke Parlamentarier im Rahmen einer neuerlichen Gesetzesrevision diesen Vorschlag wieder aufgreifen.
SP-Grossrat Patric Bhend hofft insgeheim, dass die Spitalsteuer in Zürich die politischen Hürden nehmen wird. «Das könnte unserem Anliegen Auftrieb geben, in Bern ein ähnliches Modell einzuführen», sagt Bhend, der in der kantonalen Legislative auch Vizepräsident der Gesundheits- und Sozialkommission (GsoK) ist.
«Keine ergiebige Abgabe»
«Mich stört die Rosinenpickerei der Privatspitäler», moniert Bhend, der in Spiez die Langzeitpflegeinstitution Solina leitet. Privatspitäler würden sich auf rentable Dienstleistungen konzentrieren. «Wenn Spitäler für identische Eingriffe mehr abschöpfen können, nur weil der Patient eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, so muss der Kanton dafür etwas verlangen können». Schliesslich bezahle der Kanton einen Sockelbeitrag.
Die grünliberale Sozialpolitikerin Barbara Mühlheim glaubt freilich nicht daran, dass eine Ausgleichsabgabe im Kanton Bern jemals mehrheitsfähig sein könnte. Zudem findet die Berner Grossrätin, dass eine solche Abgabe nicht wirklich ergiebig wäre. «Die Spitalkostenzusatzversicherungen sind ein Auslaufmodell», ist Mühlheim überzeugt. Spannender findet sie das Luzerner Modell, bei dem gewisse Eingriffe nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen.
Skeptisches Interesse in St. Gallen
Als «durchaus interessant», bezeichnete übrigens auch die St. Galler Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann (SP) die erwähnte Idee. Die Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren erwartet, dass wohl andere Kantone eine ähnliche Abgabe prüfen könnten – sofern die Ausgangslage ähnlich sei wie in Zürich.
In St.Gallen sei das aber nicht der Fall, sagte Hanselmann unlängst im «St. Galler Tagblatt». Denn dort müssen sich Listenspitäler verpflichten, mindestens 56 Prozent grundversicherte Patienten zu behandeln. Wer sich also voll auf Halbprivat- und Privatpatienten konzentriert, kommt also gar nicht erst auf die Spitalliste. Zudem, so rechnete Hanselmann vor, würde mit den gleichen Kriterien wie im Kanton Zürich in St.Gallen nur etwa 0,5 Millionen Franken zusammenkommen.